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Infos zum Bachelor Recht und Politik - 2019

2019
November > Beschluss des PA am 13.11.2019:

Fehlende Fremdsprachennote im Modul IV.1 oder IV.2 bei Anerkennung auswärtiger Leistungen:

  1. Auf das Vorliegen eines zweiten benoteten Fremdsprachennachweises kann im Falle der Anerkennung eines auswärtigen gleichwertigen unbenoteten Nachweises des geforderten Sprachniveaus verzichtet werden.
    Hinweis: Die Anerkennung von auswärtigen Leistungen ist beim Prüfungsausschuss für den Studiengang Recht und Politik unter Verwendung des Anerkennungsformulars zu beantragen.
  2. Für die Berechnung der Gesamtnote bleibt die fehlende Fremdsprachennote (2,5 Prozent der Gesamtnote) unberücksichtigt, d.h. die Berechnung erfolgt auf 97,5 Prozent.
  3. Es muss mindestens ein benoteter universitärer Fremdsprachennachweis, entweder im Modul IV.1 oder im Modul IV.2, vorliegen.
Juli > PA-Sitzung am 10. Juli 2019:

Formulare für Zulassung und Anmeldung zur Bachelorarbeit:
Die Formulare für die Zulassung und Anmeldung zur Bachelorarbeit werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

Thema für das Abschlusskolloquium:
Das Thema für das Abschlusskolloquium kann auch das Thema der Bachelorarbeit sein („Verteidigung der Bachelorarbeit“).

Mai > PA-Sitzung am 8. Mai 2019:

Anmeldeverfahren für Prüfungen:
Die Juristische Fakultät und die Kulturwissenschaftliche Fakultät haben ab sofort jeweils eigene Anmelderegeln.
Eine nachträgliche Anmeldung ist für die Klausuren der Juristischen Fakultät bis eine Woche vor dem jeweiligen Klausurtermin (ohne Zahlung einer Verspätungsgebühr) beim Prüfungsamt möglich.

Anmeldung zur Bachelorarbeit/Abschlusskolloquium:
Das Anmeldeverfahren zur Bachelorarbeit wird mit der Anmeldung zur mündlichen Abschlussprüfung verbunden. Zur mündlichen Prüfung hat der oder die Studierende nur noch eine Vollständigkeitsbescheinigung über alle erforderlichen Prüfungsleistungen vorzulegen.

Die Studierenden können grundsätzlich die Prüfer oder Prüferinnen im Abschlusskolloquium selbst vorschlagen (der Erstgutachter oder die Erstgutachterin der Bachelorarbeit ist Prüfer oder Prüferin im Abschlusskolloquium). Das jeweilige Dekanat müsste ggf. auftretende Kapazitätsprobleme lösen.

Akademische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und Lehrbeauftragte können Zweitprüfer oder Zweiprüferin im Abschlusskolloquium sein. Eine abgeschlossene Promotion ist dafür nicht erforderlich (in PA-Sitzung am 10. Juli 2019 klargestellt).

Januar > PA-Sitzung am 30. Januar 2019:

Frist für die Bekanntgabe des Themas für das Abschlusskolloquium:
Das Thema für das Abschlusskolloquium ist der Prüfungskommission spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin mitzuteilen.