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- Auslegungsbeschluss des PA am 14.11.2017 zum Modul IV.2:
Definition des Begriffs Fremdsprache: Im Studiengang Recht und Politik ist Deutsch die Studiensprache, so dass alle weiteren Sprachen als Fremdsprache angesehen werden. Das gilt auch für Studierende, bei denen Deutsch nicht die Muttersprache ist.
Beschlüsse des PA am 14.11.2017:
- Doppelte Zuweisung von Mentor/-innen gem. § 20 Abs. 2 BbgHG:
Der Prüfungsausschuss votiert für eine Zuweisung je eines Mentors oder einer Mentorin aus der Juristischen Fakultät und aus der Kulturwissenschaftlichen Fakultät an jede(n) Studierende(n).
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