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Infos zum Bachelor des deutschen Rechts - 2013

2013
Dezember > Aufgrund des hohen Antragsaufkommens bei den Anerkennungsanträgen für den in­tegrierten Bachelorabschluss liegt die durchschnittliche Bearbeitungszeit derzeit bei ca. zwei Monaten. Das gilt auch für die Bearbeitung von anderen An­er­ken­nungs­an­trä­gen. Die Reihenfolge der Bearbeitung erfolgt vorrangig nach Dringlichkeit, so dass zur Zeit die Anträge von Studierenden für den LL.B. bearbeitet werden, die schon die schrift­li­chen Prüfungen der Herbstkampagne 2013 des GJPA absolviert haben. Wir bitten um Verständnis.
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Änderung der Nachweispflicht für einen Rücktritt von der Prüfung aus triftigem Grund:
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.12.2012 beschlossen, dass für einen Rücktritt von der Prüfung im Rahmen der Zwischenprüfung sowie für einen Rücktritt von einer Bachelorarbeit im Rahmen des Studiums "Bachelor des deutschen Rechts" eine ärztliche Bescheinigung nach einem bestimmten Muster erforderlich ist. Im Hinblick darauf ist ein entsprechendes Formular für einen Antrag auf Anerkennung des Rücktritts wegen Prüfungsunfähigkeit vorbereitet worden, das auch einen Vordruck enthält, den der Arzt ausfüllen sollte. Ein krankheitsbedingter Rücktritt ist nur möglich, wenn der Arzt ausdrücklich Prüfungsunfähigkeit und nicht nur allgemein Krankheit bescheinigt. Es wird deshalb empfohlen, den Arzt um die Ausstellung der dem Rück­tritts­for­mu­lar beigefügten Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung zu bitten. Die Vorlage eines einfachen Krankenscheins wird künftig nicht mehr vom Prü­ungs­aus­schuss zur Geltendmachung von Prüfungsunfähigkeit akzeptiert.
Die vorgenannten Formulare sind ab sofort für den Rücktritt von Prüfungen aufgrund Prüfungsunfähigkeit im Studiengang Rechtswissenschaften zu verwenden und un­ver­züg­lich beim Prüfungsausschussvorsitzenden (Dekanat der Juristischen Fakultät, HG 124) einzureichen.
November > Informationen zum Bachelor des deutschen Rechts
Oktober
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Anmeldung zur Bachelorarbeit (für den Abschluss "Bachelor des deutschen Rechts")

Die Anmeldung zur Bachelorarbeit (= Seminararbeit in einem Schwerpunktbereich) setzt gemäß § 7 Abs. 2 PO den erfolgreichen Abschluss der Module 1 bis 6 (Zwi­schen­prüfung mit der vorgegebenen Klausurverteilung und alle drei Leistungskontrollen im Studiengang Rechtswissenschaften) voraus. Die Prüfung dieser Voraussetzungen nehmen die Mitarbeiterinnen des Prüfungsamtes (Frau Noack und Frau Fürst-Herfert) vor. Die schriftliche Bestätigung des Prüfungsamtes reichen Sie bitte vor Vergabe eines Seminarthemas im Sekretariat des jeweiligen Lehrstuhls, an dem das Schwer­punkt­be­reichs­seminar angeboten wird, ein.

Daneben besteht auch die Möglichkeit, beim Prüfungsausschuss eine vorzeitige Zulassung zu beantragen, wenn Sie neben den Modulen 1 bis 3 (Zwi­schen­prü­fungs­leis­tungen) das Modul für Fortgeschrittene (Klausur in der Übung und Fall­lö­sungs­haus­ar­beit) abgeschlossenen haben, dessen Gegenstand dem Schwerpunktbereich zuzuordnen ist, auf den sich die Bachelorarbeit bezieht und insgesamt mindestens 120 ECTS-Punkte erworben wurden. Der Antrag ist rechtzeitig vor der Anmeldung zur Bachelorarbeit im Dekanatssekretariat der Juristischen Fakultät (HG 124) einzureichen (Bearbeitungszeit ca. zwei Wochen). Der Bescheid über die vorzeitige Zulassung liegt anschließend im Dekanat zur Abholung bereit.

Prüfungsschema für das Vorliegen von 120 ECTS-Punkten als eine Voraussetzung für die vorzeitige Zulassung zur Bachelorarbeit

September > Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen für den Abschluss "Bachelor des deutschen Rechts"
> Lehrangebot im Wintersemester 2013/2014 gem. § 5 Abs. 6 Prüfungsordnung für den Abschluss "Bachelor des deutschen Rechts" der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
März > Info zum Bachelor of Laws (LL.B.) als neuen, zusätzlichen Abschluss des Jura-Studiums ab WS 2013/14