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Aktuelles

Die aktuellsten Informationen zu Ihrem Studium finden Sie immer bei den Informationen der Studiendekanin.

Prüfungstermine und Details zur Anmeldung sind beim Studiengang Rechtswissenschaft veröffentlicht.
Für die Wiederholungsklausuren sind Sie automatisch angemeldet, wenn Sie für den ersten Termin angemeldet waren und nicht bestanden haben.

Außerdem haben wir für Sie Hinweise zur Belegung der Grundlagenseminare zusammengestellt.

Weitere wichtige Informationen
Beschlüsse der Prüfungs­aus­schüsse zur Anerkennung der Tätigkeit bei der Rechts­be­ra­tungsstelle am Collegium Polonicum als Praktikum Die rechtsberatende Tätigkeit bei der studentischen Rechtsberatungsstelle am Collegium Polonicum wird als ein Praktikum im Sinne von § 15 SPO für den Studiengang Bachelor of German and Polish Law vom 6.7.2016 an­er­kannt, wenn diese einen zeitlichen Umfang von mindestens einem Jahr hatte.

Die rechtsberatende Tätigkeit bei der studentischen Rechtsberatungsstelle am Collegium Polonicum wird als ein Praktikum im Sinne von § 5 Abs. 12 SPO "Magister des Rechts" in der Fassung vom 1.6.2016 anerkannt, wenn diese einen zeitlichen Umfang von mindestens einem Jahr hatte.

Zulassung zur Bachelor­arbeit bei Studierenden, die ihr Bachelorstudium frühes­tens ab dem WS 2012/2013 aufgenommen haben

Studium nach SPO BA GPL vom 30.05.2012 oder FSO BA GPL vom 22.10.2014:

Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 der Studien- und Prüfungsordnung für den Stu­dien­gang Bachelor GPL in der Fassung vom 30.05.2012 sowie § 12 Abs. 1 Satz 1 FSO für den Studiengang Bachelor GPL vom 22.10.2014 kann die Bachelorarbeit nach vorheriger fristgerechter Anmeldung beim Prüfungsamt und ohne weitere Zulassungsvoraussetzungen grundsätzlich frühestens nach der Vorlesungszeit des fünften Fachsemesters angefertigt werden.

Studium nach SPO BA GPL vom 06.07.2016:

Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of German and Polish Law vom 06.07.2016 setzt die Zulassung zur Bachelorarbeit voraus, dass die Studierenden mindestens 129 ECTS-Credits der für den erfolgreichen Abschluss des Studienganges insgesamt erforderlichen 180 ECTS-Credits nachweisen können und die Zulassung innerhalb des oben genannten Anmeldezeitraums beim Prü­fungs­amt beantragen.

Teilnahmebescheinigung für die Arbeits­gemein­schaf­ten

Beschluss des Prüfungs­aus­schusses für den Studiengang Magister des Rechts vom 25.10.2017

In den Arbeitsgemeinschaften zu den GK I ZR, SR und ÖR können die Studierenden des gemeinsamen Studienganges Magister des Rechts eine Teilnahmebescheinigung nur dann erwerben, wenn sie nicht mehr als drei­mal in der Lehrveranstaltung abwesend waren, unabhängig davon, ob die Abwesenheit entschuldigt oder unentschuldigt war.

Sollte die Anzahl der Abwesenheiten die maximal zulässige Anzahl über­schreiten, kann die Prüfungsausschussvorsitzende in Härtefällen unter möglicher Beteiligung des/der für die Arbeitsgemeinschaft zuständigen AG-Leiters/-in dem Erwerb der Teilnahmebescheinigung zustimmen.

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