Modul: Medienwirkung und -vertrieb
Lehrveranstaltungen des Moduls | Medienwirkung (2 SWS)
Vertriebsrecht (1 SWS) |
Inhalte des Moduls | Der rechtliche Rahmen für den Absatz von Medienerzeugnissen aller Art muss den Vorgaben der verfassungsrechtlich garantierten Presse- und Rundfunkfreiheit entsprechen. Untersucht wird in diesem Modul die Wirkung von Medien. Dies schließt Möglichkeiten und Auswirkungen von Medienmanipulation ein, insbesondere im Online-Bereich. Außerdem werden Struktur und Organisation des Pressevertriebs erarbeitet und der rechtliche Rahmen für ihre Zulässigkeit und Reichweite untersucht. |
Lernergebnisse des Moduls | Fachliche Kompetenzen: Die Studierenden verfügen über vertieftes Wissen der verfassungsrechtlichen Anforderungen im Medienrecht, verstehen die rechtlichen Rahmenbedingungen des Pressevertriebs und sind sensibilisiert für die Möglichkeiten und Auswirkungen der Manipulation von Medien. Überfachliche Kompetenzen: |
Studiensemester | 6. Semester |
Dauer des Moduls | ein Semester |
Häufigkeit des Angebots des Moduls | jedes Sommersemester |
Zahl der zugeteilten ECTS-Credits | 3 ECTS-Credits |
Gesamtworkload | 90 Arbeitsstunden, davon: Selbststudium = 45 Stunden, Präsenzzeit = 45 Stunden (3 SWS) |
Art des Moduls | SSO 2017: Studienvariante Recht und Wirtschaft (Schwerpunktbildung): Pflichtmodul in der Modulgruppe 4: Medienrecht und Wirtschaft Studienvariante Wirtschaft und Recht (Schwerpunktbildung): Modulgruppe 1: Management and Law SSO 2020: Studienvariante Recht und Wirtschaft (Schwerpunktbildung): Studienvariante Wirtschaft und Recht (Schwerpunktbildung): Modulgruppe 1: Management and Law |
Verwendbarkeit des Moduls | Die Lehrveranstaltung des Moduls gehört zur Schwerpunktbereichsausbildung des Studienganges Rechtswissenschaft. |
Voraussetzungen für die Teilnahme | medienrechtliche Grundkenntnisse |
Modulverantwortlicher/Modulverantwortliche | RA Prof. Dr. phil. Johannes Weberling |
Hochschullehrende der Lehrveranstaltungen (Angaben nicht abschließend) |
RA Prof. Dr. phil. Johannes Weberling
Matthias Meincke Moritz von Jagow |
Art der Prüfung/Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten | mündliche Präsentationen (25 Minuten); Prüfungsleistung in der Lehrveranstaltung Medienwirkung mit Bestandteilen aus dem Vertriebsrecht |
Gewichtung der Note in der Gesamtnote | Die Modulabschlussnote geht neben der Note der Abschlussarbeit sowie aller weiteren für den Studienabschluss erforderlichen Module in die Gesamtnote ein, wobei der nach ECTS-Credits gewichtete Durchschnitt der Noten gebildet wird. |
Lehr- und Lernmethoden des Moduls | Vorlesung, Seminar |