Modul: Versicherungsrecht
Lehrveranstaltungen des Moduls | Versicherungsrecht (2 SWS)
Sozialrecht (2 SWS) |
Inhalte des Moduls | Das System der öffentlichen und privaten Risikovorsorge, Begriff, Aufgaben, Inhalt und Beendigung von Versicherungsverhältnissen, Mitgliedschaft in Vorsorgeträgern, Formen der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenensicherung, Rentenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und private Lebensversicherung, Versorgungsausgleich, Pflegeversicherung, soziale Entschädigung, echte und unechte Unfallversicherung, Arbeits- und Ausbildungsförderung, Familienleistungen, Wohngeld, Recht der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, Sozial- und Jugendhilfe, private Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung, Sach-, Schadens-, Haftpflicht- und Lebensversicherung, das Ineinandergreifen öffentlich-rechtlicher (Finanzdienstleistungsufsicht – auch über den Verbraucherschutz) und schuldrechtlicher Regeln (Versicherungsvertragsgesetz einschließlich der Informations- und Beratungspflichten), öffentliche und private Kranken- und Unfallversicherung. |
Lernergebnisse des Moduls | Fachliche Kompetenzen: Die Studierenden kennen erste wissenschaftliche Grundlagen des Versicherungsrechts. Sie erkennen die Interessengegensätze, verstehen die Wertungsgrundlagen und sind in der Lage, einfache Fälle gutachterlich zu lösen. Sie haben das systematische Rüstzeug, die typischen Rechtsprobleme im Versicherungsrecht schnell einzuordnen, Lösungen zu recherchieren und bei schwierigen Problemen in der Fachsprache effektiv mit Rechtsanwälten zu kommunizieren. Überfachliche Kompetenzen: |
Studiensemester | Sozialrecht - 5. Semester
Versicherungsrecht – 6. Semester |
Dauer des Moduls | zwei Semester |
Häufigkeit des Angebots des Moduls | Sozialrecht – jedes Wintersemester
Versicherungsrecht – jedes Sommersemester |
Zahl der zugeteilten ECTS-Credits | 6 ECTS-Credits |
Gesamtworkload | 180 Arbeitsstunden, davon: Selbststudium = 120 Stunden, Präsenzzeit = 60 Stunden (4 SWS) |
Art des Moduls | Studienvariante Recht und Wirtschaft (Schwerpunktbildung): ergänzendes Modul in der Modulgruppe 1: Arbeitsrecht und Management Modulgruppe 2: Wirtschaftsrecht und Finanzen Studienvariante Wirtschaft und Recht (Schwerpunktbildung): |
Verwendbarkeit des Moduls | Die Lehrveranstaltungen des Moduls gehören zur Schwerpunktbereichsausbildung des Studienganges Rechtswissenschaft. |
Voraussetzungen für die Teilnahme | keine |
Modulverantwortlicher/Modulverantwortliche | Prof. Dr. Kaspar Frey |
Hochschullehrende der Lehrveranstaltungen (Angaben nicht abschließend) |
Prof. Dr. Eberhardt Eichenhofer - Sozialrecht Prof. Dr. Christoph Brömmelmeyer - Versicherungsrecht |
Art der Prüfung/Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten | Klausur im Umfang von 90 bis 180 Minuten im Versicherungsrecht mit Bestandteilen aus dem Sozialrecht |
Gewichtung der Note in der Gesamtnote | Die Modulabschlussnote geht neben der Note der Abschlussarbeit sowie aller weiteren für den Studienabschluss erforderlichen Module in die Gesamtnote ein, wobei der nach ECTS-Credits gewichtete Durchschnitt der Noten gebildet wird. |
Lehr- und Lernmethoden des Moduls | Vorlesungen |