Modul: Zivilprozessrecht I
Lehrveranstaltungen des Moduls | Einführung in das Verfahrensrecht (1 SWS)
Zivilprozessrecht (2 SWS) |
Inhalte des Moduls | Verfahrensrechte, insbesondere die Grundlagen des Zivilprozessrechts. Dazu gehören die Vorschriften über das zivilprozessuale Verfahren im ersten Rechtszug, Verfahrensgrundsätze, Prozessvoraussetzungen, Arten und Wirkungen von Klagen und gerichtlichen Entscheidungen, Beweisgrundsätze, ein Überblick über Rechtsbehelfe und allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen, die Arten der Zwangsvollstreckung und der einstweilige Rechtsschutz. |
Lernergebnisse des Moduls | Fachliche Kompetenzen: Die Absolventen kennen erste wissenschaftliche Grundlagen des Prozessrechts. Sie erkennen die Interessengegensätze, verstehen die Prinzipien und Wertungsgrundlagen und sind in der Lage, einfache Fälle gutachterlich zu lösen. Das erlaubt es ihnen auch, sich im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens so zu verhalten, dass Prozesse vermieden oder Beweise erbracht werden können. Sie haben das systematische Rüstzeug, Prozesslagen zu erkennen und bei schwierigen Problemen in der Fachsprache effektiv mit Rechtsanwälten zu kommunizieren. Überfachliche Kompetenzen: |
Studiensemester | Einführung in das Verfahrensrecht - 3. Semester
Zivilprozessrecht – 4. Semester |
Dauer des Moduls | zwei Semester |
Häufigkeit des Angebots des Moduls | Einführung in das Verfahrensrecht – jedes Wintersemester
Zivilprozessrecht – jedes Sommersemester |
Zahl der zugeteilten ECTS-Credits | 6 ECTS-Credits |
Gesamtworkload | 180 Arbeitsstunden, davon: Selbststudium = 135 Stunden, Präsenzzeit = 45 Stunden (3 SWS) |
Art des Moduls | SSO 2017: Studienvariante Recht und Wirtschaft (Schwerpunktbildung): ergänzendes Modul in der Modulgruppe 1: Arbeitsrecht und Management Modulgruppe 2: Wirtschaftsrecht und Finanzen Modulgruppe 3: Europarecht und Wirtschaft Studienvariante Wirtschaft und Recht (Schwerpunktbildung): SSO 2020: Studienvariante Recht und Wirtschaft (Schwerpunktbildung): Studienvariante Wirtschaft und Recht (Schwerpunktbildung): |
Verwendbarkeit des Moduls | Die Lehrveranstaltung Einführung in das Verfahrensrecht ist im Grundstudium des Studienganges Rechtswissenschaft vorgesehen.
Die Lehrveranstaltung Zivilprozessrecht ist im Hauptstudium des Studienganges Rechtswissenschaft sowie in den Studiengängen Magister des Rechts und Master of German and Polish Law vorgesehen. |
Voraussetzungen für die Teilnahme | keine |
Modulverantwortlicher/Modulverantwortliche | Prof. Dr. Kaspar Frey |
Hochschullehrende der Lehrveranstaltungen (Angaben nicht abschließend) |
Prof. Dr. Holger Wendtland - Einführung in das Verfahrensrecht
Prof. Dr. Ulla Gläßer oder Prof. Dr. Oliver Knöfel - Zivilprozessrecht |
Art der Prüfung/Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten | Prüfungsleistung in der Lehrveranstaltung Zivilprozessrecht
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Gewichtung der Note in der Gesamtnote | Die Modulabschlussnote geht neben der Note der Abschlussarbeit sowie aller weiteren für den Studienabschluss erforderlichen Module in die Gesamtnote ein, wobei der nach ECTS-Credits gewichtete Durchschnitt der Noten gebildet wird. |
Lehr- und Lernmethoden des Moduls | Vorlesungen |