Übung im Zivilrecht
Lehrveranstaltungen des Moduls | Übung im Zivilrecht (2 SWS) |
Inhalte des Moduls | Die Anwendung der Gutachtentechnik auf unbekannte Fälle, die im Wesentlichen mit dem BGB zu lösen sind. Aufbau und Darstellung juristischer Falllösungen, insbesondere zu den ersten drei Büchern des BGB. |
Lernergebnisse des Moduls | Fachliche Kompetenzen: Die Studierenden wissen, wie man an unbekannte, komplexe Fälle herangeht und sie gutachterlich löst. Sie erkennen die Konkurrenz der Anspruchsgrundlagen und sind in der Lage, Normen systematisch zu interpretieren und die Argumente und Interessen der Parteien zu analysieren. Überfachliche Kompetenzen: |
Studiensemester | 4. oder 6. Semester |
Dauer des Moduls | ein Semester |
Häufigkeit des Angebots des Moduls | jedes Winter- und Sommersemester |
Zahl der zugeteilten ECTS-Credits | 9 ECTS-Credits |
Gesamtworkload | 270 Arbeitsstunden, davon: Selbststudium = 240 Stunden, Präsenzzeit = 30 Stunden (2 SWS) |
Art des Moduls | SSO 2017: ergänzendes Modul:
Studienvariante Recht und Wirtschaft (Schwerpunktbildung): Studienvariante Wirtschaft und Recht (Schwerpunktbildung): SSO 2020: ergänzendes Modul: Studienvariante Recht und Wirtschaft (Schwerpunktbildung): Studienvariante Wirtschaft und Recht (Schwerpunktbildung): |
Verwendbarkeit des Moduls | Die Lehrveranstaltung des Moduls ist im Hauptstudium des Studienganges Rechtswissenschaft vorgesehen. Sollten Sie (nur) eine Klausur bestehen, wird Ihnen diese bei einem Wechsel in den Studiengang Rechtswissenschaft anerkannt. Dann müssten Sie bei einem Wechsel nur noch eine weitere Klausur in der Übung im Zivilrecht bestehen. Bestehen Sie mehrere Klausuren derselben Übung, werden Ihnen alle bestandenen Klausuren anerkannt. |
Voraussetzungen für die Teilnahme | keine
Den Studierenden wird empfohlen vor dem Besuch der Lehrveranstaltung den GK III Zivilrecht zu absolvieren. |
Modulverantwortlicher/Modulverantwortliche | Prof. Dr. Kaspar Frey |
Hochschullehrende der Lehrveranstaltungen (Angaben nicht abschließend) |
Hochschullehrer*in aus dem Fachbereich Zivilrecht |
Art der Prüfung/Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten | Im Rahmen einer Übung werden in jedem Semester insgesamt drei Klausuren angeboten. Ein Prüfungsversuch besteht aus der gesamten Übung, innerhalb deren alle drei Klausuren mitgeschrieben werden können. Eine Teilnahmepflicht für alle drei Klausuren besteht aber nicht. Für den Modulabschluss wird bei Bestehen mehrerer Klausuren innerhalb eines Semesters die beste Note gewertet. Es wird empfohlen mehrere Klausuren zu schreiben, auch wenn bereits eine bestanden wurde. |
Gewichtung der Note in der Gesamtnote | Die Modulabschlussnote geht neben der Note der Abschlussarbeit sowie aller weiteren für den Studienabschluss erforderlichen Module in die Gesamtnote ein, wobei der nach ECTS-Credits gewichtete Durchschnitt der Noten gebildet wird. |
Lehr- und Lernmethoden des Moduls | Übung |