Modul: Staatliche Sozialleistungen
Lehrveranstaltungen des Moduls | Staatliche Sozialleistungen (2 SWS) |
Inhalte des Moduls | Die Vorlesung vermittelt Kenntnisse über die Ausgestaltung des Sozialrechts in Deutschland und die Technik der sozialrechtlichen Fallbearbeitung: Der inhaltliche Schwerpunkt liegt im Bereich der steuerfinanzierten Leistungen (z.B. Kinder- und Elterngeld, Grundsicherung nach dem SGB II und SGB XII, AsylbLG). Im Kontext dieser Vorlesung wird fallbezogen zudem auf das Sozialverwaltungsrecht und das sozialgerichtliche Verfahren eigegangen.
In einem übergreifenden Kontext bestehen Bezüge zum challenge-based learning und zu Fragen der Bildung für nachhaltige Entwicklung. |
Lernergebnisse des Moduls | Fachliche Kompetenzen: Erwerb von Kenntnissen zur Rechtslage und Rechtsanwendung im deutschen Sozialrecht (Fokus: steuerfinanzierte Sozialleistungen) und Befähigung zur Falllösung in diesem Bereich Überfachliche Kompetenzen: |
Studiensemester | ab dem 4. Fachsemester |
Dauer des Moduls | ein Semester |
Häufigkeit des Angebots des Moduls | (in der Regel) jedes Wintersemester |
Zahl der zugeteilten ECTS-Credits | 3 ECTS-Credits |
Gesamtworkload | 90 Arbeitsstunden, davon: Selbststudium = 60 Stunden, Präsenzzeit = 30 Stunden (2 SWS) |
Art des Moduls | Studienvariante Recht und Wirtschaft (Schwerpunktbildung):
Wahlpflichtmodul in der Modulgruppe 1: Arbeitsrecht und Management (SSO 2020/2017) Ergänzendes Modul in der Modulgruppe 3: Europarecht und Europäisches Steuerrecht/Rechnungswesen (SSO 2020) und Europarecht und Wirtschaft (SSO 2017) Studienvariante Wirtschaft und Recht (Schwerpunktbildung): Modulgruppe 1 Management and Law |
Verwendbarkeit des Moduls | Die Lehrveranstaltung des Moduls gehört zur Schwerpunktbereichsausbildung des Studienganges Rechtswissenschaft sowie wird im Bachelorstudiengang Recht und Politik im Rahmen des Moduls III. 1. Recht und Politik im nationalen Kontext (Vertiefung) angeboten. |
Voraussetzungen für die Teilnahme | keine |
Modulverantwortlicher/Modulverantwortliche | Prof. Dr. Eva Kocher |
Hochschullehrende der Lehrveranstaltungen (Angaben nicht abschließend) |
Prof. Dr. Claudia Maria Hofmann |
Art der Prüfung/Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten | eine Klausur im Umfang von 120 Minuten
oder mündliche Prüfung im Umfang von ca. 25 Minuten je Studierender und Studierenden |
Gewichtung der Note in der Gesamtnote | Die Modulabschlussnote geht neben der Note der Abschlussarbeit sowie aller weiteren für den Studienabschluss erforderlichen Module in die Gesamtnote ein, wobei der nach ECTS-Credits gewichtete Durchschnitt der Noten gebildet wird. |
Lehr- und Lernmethoden des Moduls | Vorlesung |