Modul: Kollektives Arbeitsrecht
Lehrveranstaltungen des Moduls | Arbeitsrecht Vertiefung - Kollektives Arbeitsrecht (2 SWS) |
Inhalte des Moduls | Grundzüge des Koalitionsrechts, des Tarifvertragsrechts, des Arbeitskampfrechts sowie des Betriebsverfassungsrechts, insbesondere: Schutzbereich und Schranken des Art. 9 Abs. 3 GG; Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines wirksamen Tarifvertrags; Erstreckung von Tarifverträgen; arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge; Tarifeinheit und Differenzierungsklauseln; Rechtsfragen von Streik, Aussperrung und alternativen Arbeitskampfformen; Wahl und Geschäftsführung des Betriebsrats; Struktur der Mitbestimmungsrechte |
Lernergebnisse des Moduls | Fachliche Kompetenzen: Die Studierenden verfügen über Grundlagenwissen im Koalitionsrecht, Tarifvertragsrecht, Arbeitskampfrecht sowie Betriebsverfassungsrecht. Sie sind in der Lage, einfache Fälle gutachterlich zu lösen, und verfügen über das systematische Rüstzeug, um aktuelle kollektivarbeitsrechtliche Konflikte schnell einzuordnen. Überfachliche Kompetenzen: |
Studiensemester | 4. Semester |
Dauer des Moduls | ein Semester |
Häufigkeit des Angebots des Moduls | jedes Sommersemester |
Zahl der zugeteilten ECTS-Credits | 6 ECTS-Credits |
Gesamtworkload | 180 Arbeitsstunden, davon: Selbststudium = 150 Stunden, Präsenzzeit = 30 Stunden (2 SWS) |
Art des Moduls | SSO 2017/2020: Studienvariante Recht und Wirtschaft (Schwerpunktbildung): Pflichtmodul in der Modulgruppe 1: Arbeitsrecht und Management Studienvariante Wirtschaft und Recht (Schwerpunktbildung): |
Verwendbarkeit des Moduls | Die Lehrveranstaltung des Moduls gehört zur Schwerpunktbereichsausbildung des Studienganges Rechtswissenschaft. |
Voraussetzungen für die Teilnahme | Grundkenntnisse im Arbeitsrecht (erworben insbesondere durch Teilnahme an der Lehrveranstaltung "Individualarbeitsrecht") |
Modulverantwortlicher/Modulverantwortliche | Prof. Dr. Eva Kocher |
Hochschullehrende der Lehrveranstaltungen (Angaben nicht abschließend) |
Prof. Dr. Eva Kocher |
Art der Prüfung/Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten | schriftliche Prüfung (Klausur 120 Minuten; häusliche Anfertigung der Prüfungsleistung in Form von Haus-, Seminararbeiten bzw. Essays (jeweils nur im Zusammenhang mit einer Kurzpräsentation in der Vorlesung) |
Gewichtung der Note in der Gesamtnote | Die Modulabschlussnote geht neben der Note der Abschlussarbeit sowie aller weiteren für den Studienabschluss erforderlichen Module in die Gesamtnote ein, wobei der nach ECTS-Credits gewichtete Durchschnitt der Noten gebildet wird. |
Lehr- und Lernmethoden des Moduls | Vorlesung; Gespräch mit Vertreter*innen der kollektivarbeitsrechtlichen Praxis |