Der Studiengang, der zum WS 2013/14 von der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät eingeführt wurde, wendet sich an Interessierte, die Wirtschaftsjurist*innen werden wollen. Absolvent*innen der Studienvariante "Recht und Wirtschaft" können schon nach drei Jahren mit dem LL.B. einen ersten juristischen, berufsqualifizierenden Abschluss erwerben.
Darüber hinaus kann der Bachelor die Basis für ein weiterführendes Masterstudium, z.B. im Masterstudiengang "Europäisches Wirtschaftsrecht" sein. Da dieser Studiengang nur ein Jahr dauert, können die zusätzlich erforderlichen 60 ECTS-credits im Aufbaustudium "Recht der Wirtschaft" zwischen dem Bachelorstudiengang und dem Masterstudiengang erworben werden.
Wer demgegenüber in einem der klassischen juristischen Berufe arbeiten möchte, muss nach dem Bachelorabschluss im Studiengang Rechtswissenschaft weiterstudieren. Und wer sich für die Studienvariante "Wirtschaft und Recht" ▶ entscheidet, kann seine Ausbildung nach dem Bachelorabschluss grundsätzlich in einem wirtschaftswissenschaftlichen Masterstudiengang fortsetzen.
Der Ablauf Ihres Studiums im Bachelorstudiengang Recht und Wirtschaft | Wirtschaft und Recht in der Studienvariante Recht und Wirtschaft richtet sich nach Ihrem Studienbeginn bzw. danach, ob Sie in die Studiengangsspezifische Ordnung von 2017* gewechselt sind:
Studium nach der Studiengangsspezifischen Ordnung - SSO 2017*/2020 |
Studium nach der Fachspezifischen Ordnung - FSO 2013 |
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Bleiben Sie bitte auf dieser Seite. Links in der Navigation finden Sie weitere Infos auf der Grundlage der SSO 2017 bzw. 2020. |
Der Link führt zu den "alten" Internetseiten auf der Grundlage der FSO 2013. |
* | Studium aufgenommen ab Wintersemester 2017/18 bzw. gewechselt gemäß Erklärung zur Fortführung des Studiums nach der studiengangsspezifischen Ordnung für Studium und Prüfungen für den Studiengang Recht und Wirtschaft | Wirtschaft und Recht (Bachelor) vom 5. Juli 2017 (Frist endete am 30.09.2020.) |