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Bachelor-Studiengang Recht und Wirtschaft | Wirtschaft und Recht (FSO 2013)

Modul 17 - Internationales Wirtschaftsrecht Vertiefung

4. - 6. Semester

Inhalte des Moduls (Wahlpflichtmodul):

Aus dem Angebot der Schwerpunktbereiche zum internationalen Recht (Schwerpunktbereiche 5, 8 und 9 im Studiengang deutsches Recht) sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 21 ECTS-Punkten (14 LVS) zu wählen.

1.
Europäisches Arbeitsrecht
s. Modul 14a
2.
Europäisches Beihilfenrecht
s. Modul 14b
3.
Internationales Handelsrecht
s. Modul 14a

4.

Europäisches Währungsrecht

  A. Geld und Währung
Entstehung des Geldes
Funktionen des Geldes
Bargeld, Buchgeld, E-Geld
Geld und Währung als Rechtsbegriffe
Nominalwertprinzip und Ausnahmen
  B. Streifzug durch die deutsche Währungsgeschichte 1871 - 1998
Deutsche Reichsbank - Bank deutscher Länder - Staatsbank der DDR - Deutsche Bundesbank
  C. Entwicklung der europäischen Währungsintegration
Von Rom bis Maastricht
Die Einführung des Euro
Der Vertrag von Lissabon
  D. Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
Das Europäische System der Zentralbanken
Die Europäische Zentralbank - Stellung, Organisation, Unabhängigkeit, Aufgaben, Befugnisse, Handlungsformen, Rechtsschutz, Haftung
Die Rolle der nationalen Zentralbanken, speziell der Deutschen Bundesbank
Das Recht des Euro-Bargeldes
Die Wirtschaftsunion - Koordination und Haushaltsdisziplin
Mitgliedstaaten außerhalb der Euro-Zone - Wie kommt man hinein?
Außenvertretung der Euro-Zone
Die Krise im Euro-Währungsraum
  E. Währungsrecht im globalen Rahmen
Der Internationale Währungsfonds
Weitere Elemente internationaler Währungskooperation
  7 ECTS

5.

Europäischer Menschenrechtsschutz

 
In der Vorlesung werden die Entwicklung und Grundlagen des europäischen Men­schen­rechts­schut­zes, ins­be­son­de­re im Rah­men des Euro­pa­ra­tes, der EU und der OSZE. Un­ter Be­zug­nah­me auf men­schen­recht­li­che Ver­trä­ge, wie die Euro­päi­sche Men­schen­rechts­kon­ven­tion u.a. so­wie recht­lich nicht ver­bind­li­che Do­ku­men­te wer­den Ins­ti­tu­tio­nen und Me­cha­nis­men zur Über­wa­chung der Men­schen­rech­te auf­ge­zeigt. Da­bei ste­hen nicht nur die ma­te­riel­len Ge­währ­leis­tun­gen ein­zel­ner Men­schen­rech­te, son­dern auch pro­zes­sua­le Durch­set­zungs­me­cha­nis­men im Vor­der­grund. (6 ECTS)

6.

Allgemeines Völkerrecht

  Nach einer allgemeinen Einführung in das Völkerrecht zu den The­men De­fi­ni­tion, Ge­schich­te des VR und Ver­hält­nis von VR und Lan­des­recht wer­den ins­be­son­de­re fol­gen­de The­men be­han­delt: VR-Sub­jek­te, VR-Quel­len, völ­ker­recht­li­cher Sta­tus der Staa­ten, in­ter­na­tio­na­le Or­ga­ni­sa­tio­nen, Grund­prin­zi­pien des Völ­ker­rechts, Di­plo­ma­ten- und Kon­su­lar­recht, Räu­me im Völ­ker­recht, Staa­ten­ver­ant­wort­lich­keit so­wie die Durch­set­zung des VR (ein­schließ­lich der Ver­fah­ren der fried­li­chen Streit­bei­le­gung) be­han­delt. (6 ECTS)

Art der Prüfung/Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten:
Erfolgreiche Teilnahme an 3 Prüfungen: schriftlich (Klausur 120 min) oder Hausarbeit bzw. mündlich (25 min) zu drei verschiedenen Lehrveranstaltungen oder 1 Seminarschein und eine Prüfung.