Modul 20 - Bachelorarbeit
6. Semester (Pflichtmodul)
Zum Abschluss des Studiums ist eine Bachelorarbeit anzufertigen. Die Bearbeitungszeit beträgt zehn Wochen.
Die Einzelheiten zur Bachelorarbeit (12 ECTS) ergeben sich aus § 9 FSO und § 17 ASPO.
Mit der Anmeldung zur Bachelorarbeit entscheiden die Studierenden, welchen Abschluss sie anstreben.
Nach § 17 Abs. 5 ASPO ist Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit, dass die Studierenden anrechenbare Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens zwei Drittel der für den erfolgreichen Abschluss des Studiengangs insgesamt erforderlichen ECTS-Credits nachweisen können.