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Recht und Politik/Politik und Recht

Fremdsprachen & Praxis

Die Fremdsprachenausbildung ist ein integraler Be­stand­­teil des Studienprogramms. Gemäß Studien- und Prüfungsordnung (SPO von 2017 bzw. SPO von 2021) ist in Modul IV.1 der Ab­schluss von UNIcert II (B2) in Englisch verpflichtend vorgesehen. Im Anschluss haben Sie in Modul IV.2 die Wahl, die Englischkenntnisse fachlich zu vertiefen (UNIcert III bzw. C1) oder eine weitere Fremdsprache in das Studium zu integrieren und das Niveau von UNIcert I (bzw. B1) zu erwerben.

Zur Vorbereitung auf die berufliche Praxis ist in Modul IV.3 ein Pflichtpraktikum als fester Stu­dien­bestandteil vorgeschrieben. Dabei gilt, dass Sie mindestens 4 Wochen Praktikum in Vollzeit nachweisen müssen (6 ECTS-Credits) und bis zu 12 Wochen in Vollzeit angerechnet werden können (18 ECTS-Credits). Bitte beachten Sie für die genauen Modalitäten auch die „Richtlinie für die Durchführung und Anerkennung studentischer Praktika im Studiengang Recht und Politik“. Kompetente Unterstützung bei der Suche nach einem Praktikum, egal ob im In- oder Ausland, erhalten Sie durch das Career Center.

In Modul IV.3 haben Sie darüber hinaus auch die Möglichkeit ECTS-Credits vermittels der Teilnahme an Lehrveranstaltungen mit praktischem Bezug und Workshops zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen zu erbringen. Entsprechende Angebote gibt es an der Juristischen und der Kultur­wissen­schaft­lichen Fakultät. Ergänzende Angebote zentraler Stellen (wie der ZSB, dem Career Center, dem Schreibzentrum oder dem ZLL) finden Sie im Viadrina Kompass.

Sollten Sie an einem freiwilligen Auslands­auf­ent­halt, zur Verbesserung Ihrer Fremd­spra­chenkenntnisse und/oder zum Sammeln erster internationaler (Praxis)Erfah­rung interessiert sein, werden Sie bei der Planung eines Studiensemesters durch die Abteilung für Internationale Angelegenheiten unterstützt. Informationen zur Bewerbung für ein Auslandsstudiensemester finden Sie hier.

2014_06_11_Campus-Day_MG_2638 ©Heide Fest Pressestelle