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In das Jura-Studium integrierter Abschluss "Bachelor of Laws"

Hinweise für Hochschulwechsler

Der Wechsel von einer anderen Universität an die Viadrina in ein höheres Fachsemester des Studiengangs Rechts­wis­sen­schaft mit dem primären Ziel des Erwerbs des integrierten Bachelor­ab­schlus­ses ist derzeit grundsätzlich bis zum 12. Fachsemester möglich. Die Juristische Fakultät der Europa-Universität Viadrina kann aber nicht garantieren, dass Studierende den Bachelor­ab­schluss nach der geltenden Prüfungsordnung und ge­ge­be­nen­falls nach An­­er­­ken‏nung von Prüfungsleistungen des voran­ge­gan­ge­nen Studiums noch in der vorgesehenen Zeit absolvieren können. Dies betrifft ins­be­son­de­re die Anfertigung der Bachelorarbeit und den Be­such von Lehr­ver­an­stal­tun­gen, für die eine vorherige elektronische An­mel­dung er­for­der­lich ist (insbesondere Zusatz- und Schlüsselqualifikationsveranstaltungen).

Frankfurt-Oder-Slubice-Grenzbruecke ©Heide Fest

Nach erfolgter Immatrikulation ist ein An­trag auf An­er­ken­nung von bereits erbrachten Leistungen an den Prüfungs­aus­schuss zu stel­len. In der Regel muss mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen gerechnet werden.

Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei der Studienfachberatung der Juristischen Fakultät.