Hinweise für Hochschulwechsler
Der Wechsel von einer anderen Universität an die Viadrina in ein höheres Fachsemester des Studiengangs Rechtswissenschaft mit dem primären Ziel des Erwerbs des integrierten Bachelorabschlusses ist derzeit grundsätzlich bis zum 12. Fachsemester möglich. Die Juristische Fakultät der Europa-Universität Viadrina kann aber nicht garantieren, dass Studierende den Bachelorabschluss nach der geltenden Prüfungsordnung und gegebenenfalls nach Anerkennung von Prüfungsleistungen des vorangegangenen Studiums noch in der vorgesehenen Zeit absolvieren können. Dies betrifft insbesondere die Anfertigung der Bachelorarbeit und den Besuch von Lehrveranstaltungen, für die eine vorherige elektronische Anmeldung erforderlich ist (insbesondere Zusatz- und Schlüsselqualifikationsveranstaltungen).
Nach erfolgter Immatrikulation ist ein Antrag auf Anerkennung von bereits erbrachten Leistungen an den Prüfungsausschuss zu stellen. In der Regel muss mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen gerechnet werden.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei der Studienfachberatung der Juristischen Fakultät.