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Hinweise zur Durchführung der Abschlussprüfungen an der Juristischen Fakultät

Rücktritt

Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen kurzfristig an der Prüfungs­teil­nahme gehindert sein, kann ein Rücktritt von der Prüfung wegen Vorliegens eines triftigen Grundes unverzüglich beim Prüfungsausschuss unter Ver­wen­dung der dafür vorgesehenen Formulare und der Vorlage von Nachweisen zur Glaubhaftmachung be­an­tragt wer­den.

Hinweis zur Anzahl der Prüfungsversuche

In folgenden Studiengängen werden keine Prüfungsversuche gezählt:

  • Rechtswissenschaft
  • Magister des Rechts/Bachelor und Master GPL
  • Bachelor Recht und Politik/Politik und Recht

Im Bachelorstudiengang Recht und Wirtschaft|Wirtschaft und Recht wurde im aktuellen Sommersemester 2022 die Versuchszählung ausgesetzt. (siehe Infomail vom 21.7. und 30.9.2022 über jura-news)

Im Masterstudiengang Europäisches Wirtschaftsrecht gelten drei Prüfungsversuche pro Modulabschlussprüfung.

Regeln, die am Prüfungstag zu beachten sind:

  • Für die Identitätskontrolle führen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass und Ihren Stu­die­ren­den­ausweis mit.
  • Die Kontrolle der Hilfsmittel für die Prüfung erfolgt während der Prüfung durch die Aufsichtspersonen. Bitte prüfen Sie unbedingt vorher Ihre Hilfsmittel insbesondere auf unzulässige Eintragungen. Bei Vorlage von unzulässigen Hilfsmitteln wird vom Aufsichtspersonal ein entsprechender Protokollvermerk angefertigt und zur Entscheidung über das Vorliegen eines Täuschungsversuches an den jeweiligen Aufgabensteller weitergeleitet.

Anonymisierung Ihrer Klausuraufgabe (bitte die unteren Hinweise unbedingt beachten!):

  • Sie erhalten den Sachverhalt und ein Deckblatt, das Sie bitte noch um Ihre Matrikelnummer und die Angabe zu Ihrem Studiengang/Ihren Studiengängen ergänzen und den Prüfungsunterlagen bei Abgabe beifügen. Bitte nicht Ihren Namen auf das Deckblatt schreiben und nur mit Matrikelnummer, nicht mit Ihrem Namen am Ende der Klausur unterschreiben.
  • Klausur- und Schmierpapier liegt in den Hörsälen bereit. Bitte bringen Sie lediglich Schreibmaterial und ggf. zugelassene Hilfsmittel mit. Beim Betreten des Raumes ist den Anweisungen der Prüfungsaufsicht Folge zu leisten und direkt der Platz einzunehmen, der Ihnen zugewiesen wird. Die Platzzuweisung erfolgt nach dem Prinzip eine Reihe sowie zwei Plätze frei.
  • Nachfragen während der Klausur sind grundsätzlich nur gestattet, wenn die Aufsicht diese aufgrund Ihrer Meldung zulässt.
  • Bitte verlassen Sie den Prüfungsraum nur entsprechend den Anweisungen der Aufsichtsperson.
  • Das Deckblatt, die Prüfungsaufgaben und die innerhalb der Bearbeitungszeit num­merierte Be­ar­bei­tung bringen Sie nach Aufforderung durch die Aufsicht nach vorne, tackern diese und geben sie bei der Aufsicht ab. Die nicht verwendeten Blätter geben Sie ebenfalls bei der Aufsicht ab. Sollten die von Ihnen abgegebenen Unterlagen unvollständig sein, so kann dies als Täuschungsversuch gewertet werden.
  • Melden Sie sich bitte, wenn Sie die Toilette aufsuchen müssen und legen Sie dem Aufsichtspersonal Ihren Studierendenausweis unaufgefordert vor. Nach erfolgtem Toilettengang wird Ihnen der Ausweis zurückgegeben.

Wenn Sie sich gegen die Teilnahme an der Prüfung entscheiden, können Sie den nächstmöglichen Prü­fungs­termin wahrnehmen. Wenn Sie jedoch an der Prüfung teilnehmen, so gilt wie gewohnt, dass die Prüfungs­auf­sichten bei verspätetem Eintreffen oder bei grober Störung der Prüfung die Teilnahme verweigern können. Auch das Nichterscheinen ohne vom Prüfungsausschuss anerkannten Rücktritt wird als Nicht-Bestanden gewertet.

Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen!

Prof. Dr. Ulrich Häde
Dekan
Prof. Dr. Carmen Thiele
Pro- und Studiendekanin

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