Banner Viadrina

Leistungsnachweis für Bachelorstudiengänge

Wichtiger Hinweis: Verlängerung der Regelstudienzeit durch die Hoch­schul­pan­de­mie­ver­ord­nung – >>> Folgen für die BAföG-Bescheinigung

I. Kurzfassung - Die Ergebnisse vorweg:

Übersicht der Mindestleistungen für die Ausstellung der BAföG-Bescheinigung

Ausstellungszeitpunkt ECTS
nach dem 3. Fachsemester 60
nach dem 4. Fachsemester 90
nach dem 5. Fachsemester 120
nach dem 6. Fachsemester 150

II. Das Ganze etwas ausführlicher und mit Begründung:

Vom 5. Fachsemester an wird Ausbildungsförderung nur gezahlt, wenn Sie dem BAföG-Amt rechtzeitig die Be­scheinigung der Ausbildungsstätte nach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG vorlegen. 

Für die juristischen Studiengänge stellt die Bescheinigung der BAföG-Beauftragte der Juristischen Fakultät aus. Sie erhalten die Bescheinigung immer dann, aber auch nur dann, wenn Sie nachweisen können, dass Sie die üblichen Leistungen erbracht haben. Insoweit stellen wir auf die erreichten ECTS-Punkte ab. Die Ta­bel­le (s.o.) enthält zu Ihren Gunsten einen gewissen Sicherheitsabschlag.

Nachweisen (durch Vorlage des Notenspiegels aus ViaCampus) müssen Sie die Leistungen, die dem der­zei­tigen Stand Ihres Studiums entsprechen. Die Ausstellung der Bescheinigung kann ab dem Beginn des 4. Fach­se­mes­ters beantragt werden. Wenn die Bescheinigung vor Ablauf der Vorlesungszeit des 4. Fach­se­mes­ters ausgestellt werden kann (setzt voraus, dass Sie rechtzeitig vorher beim BAföG-Beauftragten vor­stel­lig wer­den), reicht es aus, wenn Sie die Leistungen erbracht haben, die bis zum Ende des 3. Fach­se­mes­ters üblich sind. Wird die Be­schei­ni­gung erst nach dem Ende der Vorlesungszeit des 4. Fachsemesters aus­ge­stellt, müssen Sie dafür die Leis­tun­gen nach­wei­sen, die bis zum Ende des 4. Fachsemesters üblich sind. Entsprechendes gilt dann für die fol­gen­den Se­mes­ter.

Weitere Fragen zur BAföG-Bescheinigung beantwortet Ihnen gerne Frau Seidlitz (HG 120, Tel: 5534-2411, E-Mail: seidlitz@europa-uni.de). Es ist immer besser, rechtzeitig vorher zu fragen; hinterher lässt sich man­ches nicht mehr reparieren.

Der BAföG-Beauftragte ist nur für die Bescheinigungen zuständig, die die Ausbildungsstätte erteilt. Für die meis­ten anderen BAföG-Themen sollten Sie sich an das BAföG-Amt im Studentenwerk wenden.

tiktok logo_instagram_43x43 ©https://en.instagram-brand.com  Logo_facebook_43x43pix ©Giraffe Werbeagentur GmbH / Blissmedia