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Ausgewählte Problemfelder und Falldarstellungen in der polizeilichen Ermittlungspraxis

Titel:

„Ausgewählte Problemfelder und Falldarstellungen in der polizeilichen Ermittlungspraxis“

 

Dozent:

Dr. Michael Soiné

 

Zeit und Ort:

Blockveranstaltung vom 12. - 14.11.2015, 9.00 - 18.15 Uhr, GD 205

 

Umfang: 2 SWS

 

Gegenstand der Lehrveranstaltung:

Ziel dieses Lehrangebots ist der Verständniserwerb um die Doppelfunktionalität polizeilichen Vorgehens, d.h. der gleichzeitigen Wahrnehmung von Aufgaben der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung.

 Ausgangspunkt ist der einfache Tatverdacht (§ 152 Abs. 2 StPO), der zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens verpflichtet.

Vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann die Polizei sogenannte Verwaltungsermittlungen, Vor(feld-)ermittlungen und Informatorische Befragungen durchführen. Die Studierenden setzen sich mit diesen Begriffen in Kleingruppen auseinander. Anschließend erfolgt eine Präsentation der Arbeitsergebnisse durch die Studierenden.

Am Praxisbeispiel „Kindesentführung“ erarbeiten die Studierenden die in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Positionen zur Zulässigkeit und den Grenzen polizeilicher Maßnahmen (z.B. Anwendung unmittelbaren Zwanges durch polizeilichen Schusswaffengebrauch, Finaler Rettungsschuss, „Rettungsfolter“) und lernen auf diesen aufbauend zu argumentieren. Reflektierend werden die rechtsethischen Gesichtspunkte anhand des Praxisbeispiels diskutiert und bewertet.

Im Rollenspiel „Vernehmung“ bauen die Studierenden ihre Kommunikationsfähigkeiten wie Rhetorik und Gesprächsführung sowie ihre Teamfähigkeit aus. Vorbereitend ist eine Situationsanalyse zur Rechtslage und Vorgehensweise bei Vernehmung eines der Kindesentführung Beschuldigten zu erarbeiten. Die Anwendung der Ergebnisse erfolgt in Form einer „Vernehmung“ (Beschuldigter, Vernehmungsteam, Verteidiger). Während des Rollenspiels und im Anschluss daran besteht Raum für Feedback und Kritik.

Teilnahmevoraussetzungen:

Die Veranstaltung richtet sich an Studierende ab dem 4. Fachsemester.

Für eine optimale Interaktion sollte die Teilnehmerzahl 20 nicht überschreiten.

Prüfungsleistung und Anrechnung:

Im Rahmen der Veranstaltung erfolgt eine mündliche Prüfung, die sich auf die Bewertung juristischer Sachverhalte einschließlich Situationsanalysen, die Präsentation von Arbeitsergebnissen und die Teilnahme an einem Rollenspiel erstreckt. Bei erfolgreicher Teilnahme erfolgt eine Bescheinigung zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen im Umfang von 2 SWS.

Zum Dozenten:

Bundesbeamter mit Leitungsaufgaben beim Bundeskriminalamt und Bundesnachrichtendienst.

Lehrerfahrungen: Dozent im Fachbereich Rechtswissenschaften und Stellvertretender Fachbereichsleiter Rechts- und Sozialwissenschaften an der Polizei-Führungsakademie Münster-Hiltrup (1995 – 1999, heute: Deutsche Hochschule der Polizei), Lehrbeauftragter der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt/Main (1998 – 2004), der Ludwig-Maximilians-Uni­versität München (seit 2004) und der Europa-Universität Viadrina Frankfurt/Oder (seit 2012).