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Europäischer Haftbefehl und Übergabeverfahren zwischen Deutschland und Polen

Tagungsprogramm           Ankündigung ©LS Polnisches Strafrecht

 

Die fortschreitende Europäisierung der justiziellen Zusammenarbeit verschafft den nationalen Organen der Strafrechtspflege neue effektivere Instrumente für die grenzüberschreitende Strafverfolgung und Strafvollstreckung. Die bisher im Wege von Rahmenbeschlüssen erfolgte Reform stellt die nationalen Organe vor neue Herausforderungen. Beispielsweise genannt seien die weitreichenden Anerkennungspflichten bei divergierender Rechtslage, die uneinheitliche Herangehensweise und die mangelnde Kenntnis der Handlungspraxis der kooperierenden Organe. Trotz dieser Hürden sind die Organe verpflichtet innerhalb von kurzen Fristen und auf der Grundlage von nationalen Umsetzungsgesetzen, die Unterschiede aufweisen können, Rechtshilfe zu leisten. Zugleich sind die traditionellen Gründe der Verweigerung von Rechtshilfe sowie der Ermessensspielraum der Organe erheblich eingeschränkt worden.

Die geplante Tagung soll den Erfahrungsaustausch zwischen Praktikern aus Deutschland und Polen ermöglichen. Im Fokus der Diskussionen soll die Rechtshilfepraxis auf der Grundlage des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und das Übergabeverfahren zwischen Deutschland und Polen sein. Durch Berichte der Teilnehmer über bisherige Erfahrungen mit diesem Instrument der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen sollen Unterschiede und Probleme, die in der Praxis der Strafrechtspflege im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auftreten, aufgezeigt werden. Dieser Austausch soll helfen, Ursachen der auftretenden Schwierigkeiten zu ermitteln und das Instrument im Hinblick auf seine praktische Anwendbarkeit, garantierte Rechtsstandards und Auswirkungen auf die Rechtsstellung der betroffenen Personen zu evaluieren. Dadurch soll dazu beigetragen werden, Lösungen zu finden, die zur Verbesserung der deutsch-polnischen Zusammenarbeit beitragen können.

Zur Teilnahme an der Tagung wurden ausgewählte Vertreter von Organen der Strafrechtspflege aus Deutschland und Polen eingeladen. Um unterschiedliche Blickwinkel und Erfahrungen mit dem Instrument der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Strafsachen aufzuzeigen, wird darauf geachtet, dass durch die Teilnahme von deutschen und polnischen Richtern, Staatsanwälten, Anwälten und mit der Rechtshilfe betrauten Beamten der Justizministerien alle mit der Thematik befassten Praktiker vertreten sind. Die Leitung der Tagung und die wissenschaftliche Begleitung übernehmen Professoren der Europa-Universität Viadrina, Frankfurt (Oder), und der Adam-Mickiewicz-Universität, Posen.

Durch einleitende Vorträge und anschließende Diskussion sollen die bei der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen auftretenden Probleme identifiziert und mögliche Lösungen erarbeitet werden. Die Tagung soll mit einer Veröffentlichung der Vorträge und einer Zusammenfassung der Diskussionen in deutscher und polnischer Sprache abgeschlossen werden.

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