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Die Reform des Sanktionenrechts in Deutschland, Österreich und Polen

Tagungsprogramm             Plakat Konferenz Strafsanktionen 2014 ©Bartosz Jakimiec

 

Am 16. und 17. Oktober 2014 hat der Lehrstuhl für Polnisches Strafrecht unter der Leitung von Prof. Dr. Maciej Małolepszy in Zusammenarbeit mit dem Deutsch-Polnischen Forschungsinstitut eine wissenschaftliche Tagung zum Thema: „Die Reform des Sanktionenrechts in Deutschland, Österreich und Polen“ organisiert. Die Veranstaltung wurde sowohl im Hauptgebäude der Universität sowie am Collegium Polonicum in Słubice durchgeführt.

An der Tagung haben über 30 Repräsentanten der Strafrechtswissenschaft teilgenommen. Die Gastgeber-Universität wurde von Professor(inn)en und Mitarbeiter(inne)n sämtlicher Lehrstühle für das Strafrecht vertreten. Die Tagung hat einen Anlass zur Begegnung mit strafrechtlichen Lehrstühlen der Adam-Mickiewicz-Universität in Posen geliefert, so dass Gäste aus dieser Partnerhochschule nicht weniger zahlreich erschienen sind. Schließlich wurde die Tagung durch Repräsentanten von Universitäten aus Bayreuth, Breslau, Danzig, Greifswald, Kattowitz, Krakau und Tübingen – darunter von zwei Mitgliedern des polnischen Kodifikationsausschusses für Strafrecht – vervollkommnet.

Thematisch hat die Tagung aktuelle Reformtendenzen im Bereich des Sanktionenrechts in Deutschland, Österreich und Polen umfasst. Nach der Besprechung von allgemeinen Grundlagen für Reformen des Sanktionenrechts wurden einzelne Tagungsabschnitte konkreten aktuellen Problemen gewidmet: der Einführung des elektronischen Hausarrests als Alternative bzw. Ergänzung von gegenwärtigen Sanktionen; der Isolation gefährlichster Straftäter nach der Verbüßung einer Freiheitsstrafe, was insb. in Polen nach der Einführung eines sog. „Gesetzes über Bestien“1, das dem deutschen Therapieunterbringungsgesetz sehr ähnelt, besonders aktuell ist; den Reformen der Geldstrafe zur Verbesserung ihrer Vollstreckungseffizienz; der Problematik der typisch mit dem Straßenverkehr und mit der Fahrerlaubnis zusammenhängenden Sanktionen, die u. a. gegen Trunkenheitsfahrer verhängt werden und schließlich der Freiheitsbeschränkungsstrafe und Ideen zu deren Neugestaltung.

Jeder thematische Abschnitt hat aus 2 – 3 Vorträgen in der deutschen und der polnischen Sprache bestanden, so dass stets mindestens zwei von drei besprochenen Rechtssystemen dargestellt wurden. Danach hatten Teilnehmer die Möglichkeit, Fragen an Referenten zu stellen, was wegen der Aktualität und Umstrittenheit erwähnter Probleme stets zu lebhaften Diskussionen führte.

Der Veranstalter hat sämtliche Vorträge sowie Diskussionen in einer wissenschaftlichen Publikation unter dem Titel "Reforma systemu sankcji w Niemczech, Austrii i w Polsce. Die Reform des Sanktionenrechts in Deutschland, Österreich und Polen" veröffentlicht.

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1 Gesetz vom 22. November 2013 über das Verfahren gegenüber Personen, welche aufgrund einer psychischen Störung das Leben, die Gesundheit oder die sexuelle Selbstbestimmung anderer Personen gefährden.

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