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Diskriminierung in Polen und Deutschland – Recht und Wirklichkeit

Am 27. September 2013 fand im Festsaal des Oberlandesgerichts Dresden die Tagung „Diskriminierung in Polen und DeutschlandRecht und Wirklichkeit“ statt. Hauptveranstalter der Konferenz war die Deutsch-Polnische Richtervereinigung, Mitveranstalter waren die polnische Richtervereinigung (IUSTITA), die Deutsch-Polnische Juristenvereinigung (DPJV), die Neue Richtervereinigung (NRV) sowie der Lehrstuhl für Polnisches Öffentliches Recht einschl. Europa-und Wirtschaftsrecht der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder). Die Tagung wurde durch die Friedrich -Ebert-Stiftung und die Stiftung für Deutsch-Polnische Zusammenarbeit gefördert. Eröffnet wurde die Tagung durch Brigit Munz (Präsidentin des SächsichenVerfGH und Vize-Präsidentin des OLG Dresden). Anschlieβend hat Thomas Guddat (Vorsitzender der DPRV)die Konferenzteilnehmer begrüβt und in das Thema eingeführt.

Die Konferenz war in 4 Panels unterteilt, die sich mit unterschiedlichen Aspekten der Diskriminierung befassten. So wurde über „Antisemitismus und Rassismus“, „Diskriminierung aus geschlechtlichen Gründen und Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften“, „Abwehr durch zivilgesellschaftliches Engagement: Handlungsansätze und Beispiele“ und „ Abwehr durch Recht - Das Antidiskriminierungsrecht in Europa“ referiert. Nach jedem Panel gab es die Möglichkeit den Referenten während einer Diskussion Fragen zu stellen.

An der Konferenz haben vor allem Richter und Juristen aus Deutschland und Polen teilgenommen. Anlass für die Durchführung der Konferenz war ein Beschluss des Europarlaments gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Homophobie, Antiziganismus, Hass-Verbrechen sowie Hass-Reden, der durch das Europarlament im März 2013 verabschiedet wurde. Das Ziel des Treffens war die Betrachtung der Problembereiche und der dazu vorgesehenen Lösungsansätze des Nachbarlandes. Sicherlich war das nicht das letzte Treffen von Richtern aus Deutschland und Polen.