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20 Jahre Schutz der Rechte von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern. Erfolge und Herausforderungen für die Zukunft

Am 23. Oktober 2013 fand an der Adam-Mickiewicz-Universität (AMU) in Posen eine gemeinsam mit dem Lehrstuhl für Polnisches Öffentliches Recht, einschließlich Europa- und Wirtschaftsrecht an der Europa-Universität Viadrina und dem Zentrum für Menschenrechte der Polnischen Akademie der Wissenschaften organisierte Konferenz unter dem Thema „20 Jahre Schutz der Rechte von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern. Erfolge und Herausforderungen für die Zukunft“ statt. Anlass für die Durchführung der Veranstaltung war das 20-jährige Bestehen der Unionsbürgerschaft sowie das von der Europäischen Kommission initiierte Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger. 

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Eröffnet wurde die Konferenz durch den Leiter des Zentrums für Menschenrechte der Polnischen Akademie der Wissenschaften, Herrn Prof. Roman Wieruszewski, den Dekan der Juristischen Fakultät der AMU, Herrn Prof. Roman Budzinowski sowie durch Frau Dr. Ewa Synowiec, Leiterin der Vertretung der Europäischen Kommission in Polen, die darauf hinwies, welche wichtige Bedeutung der Unionsbürgerschaft bei der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Rahmen der Europäischen Union zukommt, da sie „der Ausdruck der politischen Einheit ist, die eines der wesentliche Ziele der Europäischen Union darstellt“.

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Gegenstand der Vorträge und der ihnen folgenden Diskussionen war sowohl die rechtliche, als auch die politische Problematik der Unionsbürgerschaft und der mit ihr stets einhergehende Frage, wie wirksam die wichtigsten Rechte der EU-Bürger, die sich aus dem Status der Unionsbürgerschaft ergeben und durch den Vertrag von Maastricht seit 1993 eine Rechtsgrundlage besitzen, durch Sekundärrechtsakte der EU sowie die Rechtsprechung des EuGH näher konkretisiert und dadurch geschützt werden. Insbesondere stellten folgende Aspekte den Schwerpunkt der drei Panels und der Diskussionsrunde dar: EU-Bürger als Demos, Rechte von Unionsbürgern sowie das Allgemeine Diskriminierungsverbot im Hinblick auf die Staatsangehörigkeit der Unionsbürger. In allen Diskussionsrunden wurde stets hervorgehoben, dass vor allem der EuGH in seiner Rechtsprechung die schon existierenden Rechte der Unionsbürger konkretisiert und erweitert. Als Referenten traten u.a. auf: Cezary Herma (Direktor des Departements für Europarecht des poln. Außenministeriums), Prof. Dr. Bartosz Makowicz (Europa-Universität Viadrina), Dr. Filip Jasiński, poln. Außenministerium, Józef Pinior, (Senator der Republik Polen) sowie zahlreiche Vertreter der poln. Wissenschaft.

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Autor: Filip Schade