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I. Deutsch-Polnisches Forum für Recht und Wirtschaft

Von persönlicher Haftung bis zur Compliance im Unternehmen

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So lautete der Titel der Konferenz am 4.11.2010 in Warschau, bei der sich Wissenschaftler und Praktiker zu aktuellen Entwicklungen auf diesem Rechtsgebiet austauschten. Im neoklassischen Ambiente des Tyszkiewicz-Potocki-Palastes ermöglichte eine Reihe von Vorträgen zu derzeitigen Trends in der Dogmatik sowie zu deren Bedeutung in der Praxis einen Vergleich der rechtlichen Vorgaben auf der jeweiligen nationalen sowie der europäischen Ebene.

Organisiert wurde die Konferenz vom Lehrstuhl für Polnisches Öffentliches Recht der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), der Fakultät für Recht und Verwaltung der Universität Warschau, von der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer sowie dem Deutsch-Polnischen Juristenverein (DPJV). Zu den rund 150 interessierten Teilnehmern gehörten Wissenschaftler/innen, Studenten und Studentinnen sowie Juristen, die sich beruflich mit Unternehmensrecht befassen.

Bevor der Justizminister der Republik Polen, Krzysztof Kwiatkowski, die Konferenz feierlich eröffnete, wurden die Teilnehmer/innen von Dr. Jan Schürmann, Vorstandsmitglied der DPJV, Prof. Dr. Tomasz Giaro, Prodekan für internationale Zusammenarbeit der Fakultät für Recht und Verwaltung der Universität Warschau, sowie Prof. Dr. Bartosz Makowicz von der Viadrina begrüßt.

In seiner Ansprache erläuterte Minister Kwiatkowski die derzeitigen Arbeiten der Kodifikationskommission für Zivilrecht im Bereich Unternehmensrecht. Diese betreffen vor allem das Gesellschaftsrecht. Auch eine Überarbeitung des Gesetzes über Gerichtsregister ist auf der Agenda. Für Wirtschafsangelegenheiten wird es künftig kein gesondertes Verfahren mehr geben, sondern diese werden nach den allgemeinen Verfahrensregeln vor den Zivilgerichten verhandelt werden.

Minister Kwiatkowski lobte die hohe Intensität der deutsch-polnischen juristischen Zusammenarbeit. Diese lasse sich an den häufigen Treffen auf Minister- und Expertenebene messen. Auch die Effektivität der grenzüberschreitenden Amtshilfe in Zivilrechtssachen sei ein Beleg für die gut funktionierende Kooperation in der Justiz.

Weiterhin betonte der Minister, dass die Regierung auf die Bedürfnisse der Wirtschaft eingeht: Hindernisse für Unternehmen würden abgebaut und damit das Wirtschaftswachstum angekurbelt.

Die Konferenz war in zwei Blöcke unterteilt. Im ersten Block wurde am Vormittag die persönliche Haftung im Gesellschaftsrecht thematisiert.

Prof. Dr. Michał Romanowski

Prof. Dr. Michał Romanowski von der Universität Warschau hielt einen Vortrag über die persönliche Haftung im polnischen Recht der Kapitalgesellschaften. Er ging dabei auf das Durchbrechen des „Vorhangs der Körperschaft“, also die zivilrechtliche Verantwortung der Gesellschafter/innen im polnischen Recht ein und zog Vergleiche zum französischen Recht und zum Common Law.

Dr. Dieter Buchcholz

Die Fragestellung der persönlichen Haftung im deutschen Gesellschaftswerkt stellte Dr. Dieter Buchcholz vor, Rechtsanwalt und Justiziar der Handwerkskammer Hamburg. Er konzentrierte sich mit seinem Vortrag auf die persönliche Haftung in bestimmten Phasen des Entstehens und Bestehens einer Gesellschaft. Auch den Aspekt des Schutzes des Stammkapitals.

Katarzyna Bilewska von der Universität Warschau

Katarzyna Bilewska von der Universität Warschau referierte über die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Mitglieder der Organe einer Gesellschaft im Falle der persönlichen Haftung im polnischen Gesellschaftsrecht durch die Anwendung des Rechtsinstituts der actio pro socio.

Katarzyna Bilewska von der Universität Warschau

Die Haftungsproblematik in der Europäischen Gesellschaft stellte Dr. Piotr Pinior von der Schlesischen Universität Kattowitz vor.

Podiumsdiskussion

Der erste Block endete mit einer Podiumsdiskussion, die Dr. Jan Schürmann moderierte. Auf dem Foto v.l.n.r.: Dr. Jan Schürmann, Dr. Piotr Pinior, Prof. Dr. Michl Romanowski, Dr. Dietmar Buchholz, Dr. hab. Katarzyna Bilewska.

Der zweite Teil der Konferenz war dem Thema Compliance gewidmet. Unter diesem Schlagwort versteht man im weitesten Sinne das Agieren eines Unternehmens im Einklang mit dem Recht.

Prof. Dr. Bartosz Makowicz

Die Definition von Compliance, dessen Aufgaben, seine Struktur im Unternehmen sowie einzelne Bereiche und Perspektiven stellte Prof. Dr. Bartosz Makowicz von der Viadrina vor. Er zeichnete in seinem Vortrag eine allgemeine Systematik von Compliance, wie sie in allen Unternehmen angetroffen werden kann. Zudem ging er auf branchenspezifische Besonderheiten für den Sektor der Finanzdienstleistungen ein.

Rechtsanwältin Dr. Gudrun Loewenheim aus Frankfurt/Main.

Über die Compliance-Anforderungen im Europäischen Kartellrecht bezüglich des Informationsaustausches zwischen Unternehmen informierte ausführlich Rechtsanwältin Dr. Gudrun Loewenheim aus Frankfurt/Main.

Konferenzteilnehmer

Die praktischen Aspekte von Compliance in einem internationalen Konzern standen im Mittelpunkt des Vortrages von Katarzyna Karska, Chief Compliance Officer bei SIEMENS Polska und Grzegorz Moskal, Compliance Officer bei SIEMENS Polska. Justyna Michalik und Jacek Pawłowski von PricewaterhouseCoopers Polska referierten zum Thema „Corporate Compliance“ über die Praxis vor dem Hintergrund des Zivil-, Handels- und Wettbewerbsrechts.

Auf dem Foto v.l.n.r.: Jacek Pawłowski und Justyna Michalik (PricewaterhouseCoopers Polska), Grzegorz Moskal und Katarzyna Karska (SIEMENS Polska).

 

Weitere Fotos von der Konferenz. Ein Bericht von Elise Uhlig wurde auch in der Universitätszeitung der Viadrina „Uni on“ Ausgabe 59 Seite 22 veröffentlicht.