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Gutachten

Erstellung von Gutachten -  3 Wochen Bearbeitungszeit

Da sich der LS einer Vielzahl von Gutachteranträgen ausgesetzt sieht, werden fortan nur noch Anträge von Bewerbern angenommen, die sich auf einen der Forschungsschwerpunkte des LS (Völkerrecht, Europarecht, Medienrecht) konzentrieren.

Zudem wird folgendes Verfahren eingeführt:

  1. Der Antrag auf Erstellung eines Gutachtens ist schriftlich bei Prof. Dr.  Heintschel von Heinegg zu stellen. Das Anschreiben sollte den Zweck, den Adressaten und den Zeitpunkt beinhalten, zu dem das Gutachten eingereicht werden soll. Darüber hinaus sollte aus dem Antrag hervorgehen, welche Verbindung Sie zum LS haben (Seminar/ Vorlesung/ ELSA/ Fachschaft usw.).  
  2. Der Antrag ist ca. drei Wochen (im Ausnahmefall unter Angabe des Grundes zwei Wochen) vor Einsendeschluss zu stellen.
  3. Dem Antrag beizufügen sind folgende Unterlagen:
  • Angaben zu den Qualifikationsvoraussetzungen der Stiftung/ des Programms
  • Ausführlicher (tabellarischer) Lebenslauf
  • Angaben zu den bislang erbrachten Studienleistungen
  • (Sofern die Chancen damit erhöht werden) das Abiturzeugnis

      4.  Der Lebenslauf sollte neben der Semesterzahl folgende Angaben enthalten:

  • Sprachkenntnisse
  • Gesellschaftliches Engagement (auch schulisches)
  • Studienschwerpunkt
  • Seminare/ Kolloquien
  • Auslandsaufenthalte (aus schulischen u./o. beruflichen Gründen)
  • Abschlüsse (Schule/Fremdsprachennachweis)

      5.  Sofern es um Fachgutachten geht, ist selbstverständlich ein Exposé der zu begutachtenden
            Arbeit beizulegen, das folgende Angaben enthält:

  • Thema der Arbeit
  • Beschreibung des Themas
  • Stand der Forschung
  • Methode

Prof. Dr. Wolff Heintschel von Heinegg