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Kommunalrecht

Bibliothek, Student Zeitung lesend ©Heide Fest

Name des Dozenten: Prof. Dr. Jochen Beutel

Zeit: Montag, 9.15 - 12.45 Uhr (14-täglich)

Ort: GD Hs 8

Beginn: 20.04.2020

Teilnahmevoraussetzungen:
Formelle Voraussetzungen gibt es nicht; Kenntnisse des allgemeinen Verwaltungsrechts und des Verfassungsrechts sollten vorhanden sein.

Gegenstand der Lehrveranstaltung:
Das Grundgesetz und die Landesverfassung Brandenburg gewährleisten den Gemeinden und Gemeindeverbänden (Kommunen) eine gewisse Autonomie. Die einfachgesetzlichen Regelungen des Kommunalrechts finden sich in den einschlägigen Landesgesetzen, in Brandenburg vor allem in der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf). Das Kommunalrecht befasst sich mit der Stellung, den Aufgaben und Befugnissen sowie den Organen der Gemeinden, der Landkreise und der Ämter.

Alle Teilnehmer brauchen den Text der BbgKVerf, den Sie u.a. finden in: von Brünneck/Härtel/Dombert, Landesrecht Brandenburg, 22. Auflage 2018.

Das Kommunalrecht gehört im juristischen Studium zu den Pflichtfächern, die Gegenstand der Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht und Prüfungsstoff der ersten juristischen Prüfung sind.

Literaturauswahl:
Schmidt, Kommunalrecht, in: Bauer/Peine (Hrsg.), Landesrecht Branden­burg, 3. Aufl., 2016