Grundkurs III - Öffentliches Recht (Allg. Verwaltungsrecht I)
Zeit: Dienstag, 9.15 – 10.45 Uhr
Ort: GD Hs 3
Bitte schreiben Sie sich in den Moodle-Kurs ein.
Beginn: 18.10.2022
Teilnahmevoraussetzungen:
Keine; Interesse wäre nicht schädlich.
Gegenstand der Lehrveranstaltung:
Die Vorlesung führt in das allgemeine Verwaltungsrecht ein und stellt erste Bezüge zum Verwaltungsprozessrecht her. Zum allgemeinen Verwaltungsrecht gehören die Regelungen, die grundsätzlich für alle Bereiche des Verwaltungshandelns gelten. Sie bilden damit die unverzichtbare Grundlage für die spätere Beschäftigung mit dem Verwaltungsprozessrecht und dem besonderen Verwaltungsrecht (Kommunalrecht, Baurecht, Polizeirecht). Ohne allgemeines Verwaltungsrecht ist die Übung für Fortgeschrittene im öffentlichen Recht nicht zu bewältigen.
Gegenstand der Vorlesung sind vor allem die Handlungsformen der Verwaltung. Schwerpunktmäßig geht es um den Verwaltungsakt sowie um den dagegen möglichen Rechtsschutz. Die Vorlesung und die begleitenden Arbeitsgemeinschaften bereiten auf die abschließende Klausur vor.
Es ist sehr sinnvoll, die Texte des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zu jeder Vorlesungsstunde mitzubringen.
Literaturauswahl:
Detterbeck, Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht, 20. Aufl., 2022; Erbguth/Guckelberger, Allgemeines Verwaltungsrecht, 10. Aufl., 2020; Maurer/Waldhoff, Allgemeines Verwaltungsrecht, 20. Aufl., 2020; Peine/Siegel, Allgemeines Verwaltungsrecht, 13. Aufl., 2020; Gersdorf, Verwaltungsprozessrecht, 6. Aufl., 2019; Hufen, Verwaltungsprozessrecht, 12. Aufl., 2021; Schenke, Verwaltungsprozessrecht, 17. Aufl., 2021
ECTS:
4 Rechtswissenschaft
2 Magister des Rechts
4 Bachelor of German and Polish Law
3 Bachelor Wirtschaft und Recht | Recht und Wirtschaft
6 Bachelor Recht und Politik