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Grundkurs II - Öffentliches Recht

Bibliothek, Student Zeitung lesend, Portrait ©Heide Fest

Name des Dozenten: Prof. Dr. Ulrich Häde

Zeit: Dienstag, 9.15 – 10.45 Uhr; Donnerstag, 9.15 - 10.45 Uhr

Ort: GD Hs 1

Beginn: 9.4.2019

Abschlussklausur:

22.7.2019, 11 - 13 Uhr; Einlass ab 10.30 Uh

Wiederholungsklausur: 27.9.2019, 11 - 13 Uhr; Einlass ab 10.30 Uhr

Raumaufteilung:

Audimax: A – H
GD Hs 1: I – Ma
GD Hs 6: Me – So
GD Hs 5: St – Z

zugelassene Hilfsmittel:

Texte des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG). Es kann sich um beliebige Textsammlungen handeln, in denen diese Texte vorkommen. 

Teilnahmevoraussetzung:

Keine; Interesse wäre nützlich.

Gegenstand der Lehrveranstaltung:

Gegenstand des Grundkurses II sind die Grundrechte (Art. 1-19 GG) sowie die grundrechts­gleichen Rechte (Art. 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103, 104 GG). Diese Rechte sind aufgrund ihrer freiheits- und gleich­heits­sichern­den Funktion von elementarer Bedeutung für die Rechtspraxis. Aber auch für das Studium sind sie unverzichtbar. Ohne genaue Kenntnis der Grundrechte fehlen wichtige Grundlagen für die Befassung mit an­de­ren Bereichen des Rechts, so des Verwaltungsrechts oder auch des Zivil­rechts und des Strafrechts.

Die Vorlesung bereitet zusammen mit den begleitenden Arbeits­ge­mein­schaf­ten und der Veranstaltung Methodik - Öffentliches Recht* auf die Abschlussklausur vor. Diese Abschlussklausur bezieht sich auf den Stoff der Vorlesung.

Unverzichtbares Arbeitsmittel: Der Text des Grundgesetzes.

Die Gliederung und weitere Materialien zur Vorlesung finden Sie auf der Lernplattform moodle.

Literaturauswahl:

Epping, Grundrechte, 7. Aufl., 2017 (Neuauflage für Mai 2019 an­ge­kün­digt); Manssen, Staatsrecht II, Grundrechte, 26. Aufl., 2019 (angekündigt für April); Michael/Morlok, Grundrechte, 6. Aufl., 2017; Kingreen/Poscher, Grundrechte, Staatsrecht II, 34. Aufl., 2018

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* Die Lehrveranstaltung Methodik Öffentliches Recht wird im SoSe19 ausnahmsweise nicht angeboten. Der Stoff des 2. Fachsemesters wird im GK II Öffentliches Recht behandelt; die Methodik wird im Rahmen der Arbeitsgemeinschaften zum GK II Öffentliches Recht berücksichtigt, so dass Ihnen durch den Ausfall der LV keine Nach­teile entstehen, wenn Sie regelmäßig Vorlesung und AG besuchen.