Grundkurs II - Öffentliches Recht
Name des Dozenten: Prof. Dr. Ulrich Häde
Zeit: Dienstag, 9.15 – 10.45 Uhr; Donnerstag, 9.15 - 10.45 Uhr
Ort: GD Hs 1
Beginn: 9.4.2019
Abschlussklausur:
22.7.2019, 11 - 13 Uhr; Einlass ab 10.30 Uh
Wiederholungsklausur: 27.9.2019, 11 - 13 Uhr; Einlass ab 10.30 Uhr
Raumaufteilung:
Audimax: A – H
GD Hs 1: I – Ma
GD Hs 6: Me – So
GD Hs 5: St – Z
zugelassene Hilfsmittel:
Texte des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG). Es kann sich um beliebige Textsammlungen handeln, in denen diese Texte vorkommen.
Teilnahmevoraussetzung:
Keine; Interesse wäre nützlich.
Gegenstand der Lehrveranstaltung:
Gegenstand des Grundkurses II sind die Grundrechte (Art. 1-19 GG) sowie die grundrechtsgleichen Rechte (Art. 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103, 104 GG). Diese Rechte sind aufgrund ihrer freiheits- und gleichheitssichernden Funktion von elementarer Bedeutung für die Rechtspraxis. Aber auch für das Studium sind sie unverzichtbar. Ohne genaue Kenntnis der Grundrechte fehlen wichtige Grundlagen für die Befassung mit anderen Bereichen des Rechts, so des Verwaltungsrechts oder auch des Zivilrechts und des Strafrechts.
Die Vorlesung bereitet zusammen mit den begleitenden Arbeitsgemeinschaften und der Veranstaltung Methodik - Öffentliches Recht* auf die Abschlussklausur vor. Diese Abschlussklausur bezieht sich auf den Stoff der Vorlesung.
Unverzichtbares Arbeitsmittel: Der Text des Grundgesetzes.
Die Gliederung und weitere Materialien zur Vorlesung finden Sie auf der Lernplattform moodle.
Literaturauswahl:
Epping, Grundrechte, 7. Aufl., 2017 (Neuauflage für Mai 2019 angekündigt); Manssen, Staatsrecht II, Grundrechte, 26. Aufl., 2019 (angekündigt für April); Michael/Morlok, Grundrechte, 6. Aufl., 2017; Kingreen/Poscher, Grundrechte, Staatsrecht II, 34. Aufl., 2018
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* | Die Lehrveranstaltung Methodik Öffentliches Recht wird im SoSe19 ausnahmsweise nicht angeboten. Der Stoff des 2. Fachsemesters wird im GK II Öffentliches Recht behandelt; die Methodik wird im Rahmen der Arbeitsgemeinschaften zum GK II Öffentliches Recht berücksichtigt, so dass Ihnen durch den Ausfall der LV keine Nachteile entstehen, wenn Sie regelmäßig Vorlesung und AG besuchen. |