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Rechtsprechung der Unionsgerichtsbarkeit

03/2020

Der Fall Bauer

EuGH, verb. Rs. C-569/16 und C-570/16 (Bauer), 

Urteil des Gerichtshofs vom 6. November 2018

aufbereitet von Elmar Trautmann

Der Fall als PDF

Das Wichtigste: Die Bindung von Privaten an die Unionsgrundrechten ist ein Thema, welches zeitlich weit zurückreicht. Während der Gerichtshof in den Rs. C-144/04 (Mangold) und C-414/16 (Egenberger) einer unmittelbaren Drittwirkung von Unionsgrundrechten nahekommt, indem er klarstellt, dass nationale Normen unangewendet bleiben müssen, wenn ihnen Unionsgrundrechte entgegenstehen, stellt er in den verbundenen Rs. C-569/16 und C-570/16 (Bauer) zum ersten Mal ausdrücklich eine unmittelbare Drittwirkung von Unionsgrundrechten fest.


Aufgrund seiner Entstehungsgeschichte sowie aufgrund seiner Bestimmtheit und Unbedingtheit entfaltet Art. 31 Abs. 2 GRC unmittelbare Drittwirkung, sodass sich hieraus auch zwischen Privaten ein vererbbarer Anspruch auf Entgelt für vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommenen Jahresurlaub ergibt.