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Rechtsprechung der Unionsgerichtsbarkeit

02/2019

Der Fall Fries

EuGH, Rs. C-190/16,
Urteil des Gerichtshofs vom 05. Juli 2017

aufbereitet von Annelie Piesker

Der Fall als PDF

Das Wichtigste:  "Ein Inhaber einer Pilotenlizenz, der das Alter von 65 Jahren erreicht hat, darf nicht als Pilot eines Luftfahrzeugs im gewerblichen Luftverkehr tätig sein" (VO [EU] Nr. 1178/2011 Anhang I FCL.065 Buchst. b der Kommission). Diese Regelaltersgrenze für Piloten von 65 Jahren, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates, ist im Hinblick auf die Berufsfreiheit nach Art. 15 Abs. 1 GRCh bzw. das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters gemäß Art. 21 Abs. 1 GRCh mit dem Primärrecht vereinbar. Sie rechtfertigt jedoch kein generelles Berufsverbot für Piloten ab 65 Jahren, sondern schränkt deren Tätigkeiten lediglich ein.