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Zertifikatsordnung

§ 1 Abschluß

§ 2 Bereich des Studienschwerpunkts

§ 3 Voraussetzungen

§ 4 Anrechnung

§ 5 Teilnehmer

§ 6 Koordinator

§ 7 Zertifikat

§ 8 Weitere Prüfungsbestimmungen

§ 9 Inkrafttreten

 

§ 1 Abschluß

 

Der Studienschwerpunkt Anwaltliche Tätigkeit ist ein Zusatzangebot im Rahmen der rechtswissenschaftlichen Ausbildung und wird mit einem Universitätszertifikat abgeschlossen.

 

§ 2 Zweck des Studienschwerpunkts

 

Der Studienschwerpunkt hat 5 Themengebiete, in denen Module angeboten werden. Zu jedem Themengebiet werden die Module aufgeführt, die bereits angeboten werden. Der Fakultätsrat kann das Angebot an Modulen erweitern. Dies wird durch Aushang bekannt gemacht.

  • Konfliktbehandlung

Verhandlung

Mediation (jeweils ein Modul für Anfänger, Fortgeschrittene und Spezialthemen)

Interkulturelle Kommunikation (Regelmäßiges Angebot an der Kulturwissenschaftlichen Fakultät)

Prozeßpraxis anhand von Fällen (z. B. Bauprozeß, Kartellprozeß etc.)

  • Entscheidungsfindung

Entscheidungsfindung in Komplexität

Informationsökonomik und neue Institutionen -wirtschaftswissenschaftliche Erkenntnisse für die anwaltliche Beratungspraxis

  • Beratung und Rechtsgestaltung

Vertragsgestaltung: Jeweils für bestimmte Themengebiete, z. B. Trennung und Scheidung, Unternehmenskäufe oder Multimediaproduktionsverträge

Anwaltliche Beratung

  • Gerichtspraxis

Anwaltliche Schriftsätze

Strafverteidigung

  • Berufsrecht und Ethik der Profession

Ethik der Profession

 

§ 3 Voraussetzungen

 

(1) Mindestens 4 Module, die in dieser Ordnung als Module des Studienschwerpunkt für den Erwerb des Zertifikats ausgewiesen sind, müssen mit Erfolg absolviert werden. Für die Module existieren nur die Kategorien "mit Erfolg absolviert". und "nicht mit Erfolg absolviert". Mindestens ein Modul muß zu dem Themengebiet Konfliktbehandlung und ein Modul zu dem Themengebiet Rechtsgestaltung gehören. Nachweis erfolgt durch die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Workshop. Weist die Teilnahmebestätigung nur 1 SWS aus, wird die Veranstaltung als halbes Modul in diesem Themengebiet angerechnet.

(2) Mit Zustimmung des Koordinators ist eine Anrechung von Lehrveranstaltungen, die vor Inkrafttreten dieser Zertifikatsordnung an der Viadrina in den in § 2 genannten Themengebieten mit Erfolg absolviert wurden, möglich.

(3) Es muß ein Praktikum bei einem Anwalt mit - je nach Umfang - 1 - 8 dokumentierten, selbst bearbeiteten Fällen nachgewiesen werden.

  • Entweder zwei Monate bei einem Anwalt in Deutschland (für polnische Studierende in Polen oder Deutschland)

  • oder einen Monat internationales Anwaltspraktikum
  • oder 120 Stunden Praxis an einer mit Zustimmung des Koordinators ausgewählten Einrichtung.

(4) Zusätzlich ist eine Abschlußarbeit (Umfang etwa 30 Seiten) aus einem der Themenschwerpunkte erforderlich, die mit mindestens ausreichend bewertet wird. Die Bewertung der Abschlußarbeit richtet sich nach der Brandenburgischen Juristenausbildungsordnung in Verbindung mit der Noten- und Punkteskala der Verordnung des Bundesministers der Justiz in der jeweils geltenden Fassung. Die Abschlußarbeit muß den Praxisbezug des Studienschwerpunks widerspiegeln. Das kann z. B. durch eine rechtstatsächliche Themenstellung oder eine Fall-Analyse oder ähnliche Themen erfolgen. Die Themenstellung der Abschlußarbeit ist mit dem Koordinator des Studienschwerpunkts abzustimmen. Sie kann auf einer Seminararbeit aufbauen. Die Betreuung und Bewertung erfolgt durch ein Mitglied der Juristischen Fakultät und einen 2. Prüfer, der mindestens das 1. Juristische Staatsexamen mit Erfolg absolviert hat. Die Arbeit ist binnen 3 Monaten nach Themenvergabe fertigzustellen.

 

§ 4 Anrechnung

 

Der Studienschwerpunkt ist auf anwaltliche Praxis ausgerichtet. Daher kann nur ein Seminarschein aus thematisch verwandten Gebieten als ein Modul angerechnet werden. Es handelt sich z. B. um Seminararbeiten aus Bereichen des

  • Anwaltsrechts
  • Recht der Schiedsgerichtsbarkeit
  • Prozessrecht
  • Privatrecht

Die Seminararbeit muß den Praxisbezug des Studienschwerpunkts in ihrer Themenstellung widerspiegeln.

 

§ 5 Teilnehmer

 

Das Lehrangebot im Studienschwerpunkt Anwaltliche Tätigkeit ist interdisziplinär. Das Zertifikat kann nur von Studierenden der Juristischen Fakultät erworben werden. Einzelne Module insbesondere Verhandlung, Mediation und Entscheidungsfindung können jedoch auch von wirtschafts- oder kulturwissenschaftlichen Studierenden besucht werden.

 

§ 6 Koordinator

 

Der Fakultätsrat der juristische Fakultät bestimmt einen Koordinator für den Studienschwerpunkt für jeweils zwei Jahre. Der Koordinator entscheidet in allen Fragen des Studienschwerpunkts, insbesondere über die Anrechnung von Modulen und die Anerkennung von Praktika.

 

§ 7 Zertifikat

 

Das Zertifikat bestätigt die erfolgreiche Teilnahme am Studienschwerpunkt Anwaltliche Tätigkeit. Ausgewiesen werden zusätzlich die absolvierten Module, sowie Thema und Note der Abschlußarbeit.

 

§ 8 Weitere Prüfungsbestimmungen

 

Prüfungsleistungen können im Fall des Nichtbestehens einmal wiederholt werden. Für Rücktritt und Täuschung gelten die §§ 8 - 13 und 15 der Brandenburgischen Juristenausbildungsordnung entspechend.

 

§ 9 Inkrafttreten

 

Die Zertifikatsordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den amtlichen Bekanntmachungen der Europa-Universität Viadrina in Kraft.