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Rechtsgestaltung

 

Im Vordergrund der universitären Ausbildung steht die Rechtsanwendung. Gesetzliche Regelungen werden auf den konkreten Sachverhalt angewendet. Vertragsgestaltung als ein Akt privatautonomer Rechtsgestaltung führt dagegen ein Schattendasein. Das strukturierte Vorgehen bei der Vertragsgestaltung, insbesondere die sorgfältige Interessenermittlung und die Gestaltungsprinzipien in zentralen, häufig durch Vertragsrecht bestimmten Rechtsgebieten (z.B. Familienrecht, Unternehmenskauf oder Gesellschaftsrecht) gehören zu den wichtigsten Berufsgrundlagen des Anwalts. Hier ist das Wissen um die Gestaltungsmöglichkeiten verbunden mit der Fähigkeit, im konkreten Fall die passende, interessengerechte Kombination von Regelungselementen zu wählen, notwendig.