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Mediation

 

Durch die Änderung der Berufsordnung 1997 gehört Mediation nunmehr zum Berufsbild des Rechtsanwalts. Das bedeutet, dass Anwälte bereits jetzt sowohl in ihrer klassischen Rolle als Parteivertreter als auch als Streitmittler (Mediatoren) tätig werden. Allein im Bereich Trennung / Scheidung gibt es in Deutschland bereits 500 ausgebildete Anwaltsmediatoren. Die Konsequenz des neuen Berufsbildes ist, dass jeder Anwalt, insbesondere jeder neu zuzulassende Anwalt, über Kenntnisse der Mediation verfügen muß. Nicht nur die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), sondern auch der Ausschuss der Justizministerkonferenz zur Koordinierung der Juristenausbildung fordert die Universitäten auf, Mediation als Praxisbezug und Erweiterung der Sicht auf Recht in das Studium einzuarbeiten. Die EUV war die erste juristische Fakultät in Deutschland, die überhaupt bereits ein praktisches Training in Mediation angeboten hat (Workshop Breidenbach/ Nelle im WS 1997/98) und dies in der Familienrechtsvorlesung theoretisch reflektiert.