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Vertragsgestaltung - Websiteverträge

Dozent:

RA Matthias Hartmann

Zeit:

Das Blockseminar findet am 22.01.2016 von 14.00 - 19.15 Uhr und am 23.01.2016 von 09.30 - 17.45 Uhr statt.

Ort:

AM 205

Gegenstand der Lehrveranstaltung:

Grundprinzipien und Praxis der Vertragsgestaltung in einem spannenden Zukunftsmarkt werden vorgestellt. Nach der Erarbeitung der dogmatischen Grundlagen für die Vertragsgestaltung liegt der Schwerpunkt auf der Methodik zur Identifikation der Ziele des Mandanten und der anschließenden Umsetzung unter Berücksichtigung der Besonderheiten eines technisch und rechtlich wechselhaften Vertragsgegenstandes.

Der dogmatische Teil beginnt mit dem Zusammentragen der Vorstellungen der Teilnehmer über Verträge. Anschließend wird anhand von Texten das Prinzip der Vertragsautonomie und dessen Rahmenbedingungen erarbeitet. Ziel ist es, bestimmte Anforderungen an die Vertragsgestaltung wie etwa Rechtmäßigkeit, Transparenz und Interessensausgleich zu entwickeln.

Im praktischen Teil werden die Schritte der Vertragsgestaltung (Feststellung der Situation und Interessen, Analyse der Rechtslage, Bestimmung des Verhandlungsziels, Umsetzung, Kontrolle, Dokumentation) besprochen und in Kleingruppenarbeit geübt. Muster sind ein Websiteerstellungs- und ein Domainnamenkaufvertrag. In Rollenspielen werden beispielsweise die jeweiligen Interessen erfragt. Typische Schwierigkeiten bei der Vertragsgestaltung und ihre Lösungsmöglichkeiten werden anhand von Beispielsklauseln vermittelt (Technik der Definition, Umsetzung komplexer rechtlicher sowie tatsächlicher Anforderungen). Aufgezeigt werden auch Nebenaspekte wie Verhandeln unter Zeitdruck, Einfluss sachfremder Eigeninteressen und Verhandlungsgeschick.

Am Ende des Seminars weisen die Studierenden ihre erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten durch das Bestehen einer mündlichen Prüfung nach.

Teilnahmevoraussetzungen:

Das Seminar richtet sich an Studierende ab dem 3. Semester. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Die Online-Anmeldung zu den Schlüsselqualifikationsseminaren erfolgt zu Semesterbeginn. Sie erhalten nach Ende der Anmeldefirst eine Rückmeldung, zu welchem Seminar Sie sich erfolgreich angemeldet haben. Bitte informieren Sie sich zu Semesterbeginn über möglicherweise vorgenommene Änderungen oder Ergänzungen.

Die Teilnehmenden werden aus wiederholt gegebenem Anlass darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung im festgesetzten Zeitraum stattfindet. Wer teilnehmen möchte, sollte daher dafür Sorge tragen, auch im gesamten Zeitraum anwesend zu sein. Sollte schon bei der Anmeldung klar sein, dass die erforderliche Anwesenheit nicht gewährleistet werden kann, sollte aufgrund der hohen Nachfrage zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einer Anmeldung abgesehen werden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Nicht jeder interessierte Studierende erhält einen Platz. Es ist unfair, anderen (möglicherweise dringend auf die Teilnahme angewiesenen) Kommilitoninnen und Kommilitonen durch eine jeweils mehr oder weniger unbedachte Anmeldung die aus Kapazitätsgründen begrenzten Teilnahmeplätze wegzuschnappen, obwohl die fehlenden Voraussetzungen zur erfolgreichen Teilnahme an der Veranstaltung bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung bekannt sind. Wer unerwarteterweise aus besonderen Gründen (z.B. Krankheit) nicht erscheinen kann, wird höflich darum gebeten, sich auch noch kurzfristig abzumelden. Es gibt eine Warteliste mit Interessierten, die auch kurzfristig nachrücken, wenn Plätze frei werden. Es wird außerdem höflich darum gebeten von Fragen abzusehen, ob man früher gehen bzw. später anfangen könne oder ob man aus welchen Gründen auch immer mal einen Tag nicht kommen dürfe. Es besteht Anwesenheitspflicht an allen Tagen zu den festgesetzten Zeiten.

Anrechnung:

Die Teilnahme an der Lehrveranstaltung wird bescheinigt (1 SWS). Sie kann sowohl im Bereich "Schlüsselqualifikation" als auch als ein Modul im Studienschwerpunkt "Anwaltliche Tätigkeit" angerechnet werden.