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Vertragsgestaltung in der Musikbranche

Dozent:

RA Dr. Dominik Ingendaay

Zeit:

Am 05.02.2016 von 13.00 - 18.15 Uhr und am 06.02.2016 von 09.30 - 17.45 Uhr.

Ort:

AM 104

Gegenstand der Lehrveranstaltung:

In dem Seminar werden die an der Tonträgerproduktion und -verwertung Beteiligten und deren Vertragsbeziehungen untereinander dargestellt. Dabei werden die verschiedenen Vertragstypen im Musikrecht, wie z. B. Künstlerverträge, Bandübernahmeverträge Musikverlagsverträge behandelt. Gemeinsam sollen einzelne typische Gestaltungsmodalitäten einer Inhaltskontrolle im Hinblick auf Knebelverträge, unwirksame Klauseln etc. unterzogen werden. Schließlich wird an praktischen Beispielen die selbständige Gestaltung einzelner Vertragspassagen geübt.

Am Ende des Seminars weisen die Studierenden ihre erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten durch das Bestehen eines schriftlichen Testes nach.

Teilnahmevorraussetzungen:

Das Seminar richtet sich an Studierende ab dem 3. Semester. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Die Online-Anmeldung zu den Schlüsselqualifikationsseminaren erfolgt zu Semesterbeginn. Sie erhalten nach Ende der Anmeldefirst eine Rückmeldung, zu welchem Seminar Sie sich erfolgreich angemeldet haben. Bitte informieren Sie sich zu Semesterbeginn über möglicherweise vorgenommene Änderungen oder Ergänzungen.

Die Teilnehmenden werden aus wiederholt gegebenem Anlass darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung im festgesetzten Zeitraum stattfindet. Wer teilnehmen möchte, sollte daher dafür Sorge tragen, auch im gesamten Zeitraum anwesend zu sein. Sollte schon bei der Anmeldung klar sein, dass die erforderliche Anwesenheit nicht gewährleistet werden kann, sollte aufgrund der hohen Nachfrage zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einer Anmeldung abgesehen werden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Nicht jeder interessierte Studierende erhält einen Platz. Es ist unfair, anderen (möglicherweise dringend auf die Teilnahme angewiesenen) Kommolitoninnen und Kommolitonen durch eine jeweils mehr oder weniger unbedachte Anmeldung die aus Kapazitätsgründen begrenzten Teilnahmeplätze wegzuschnappen, obwohl die fehlenden Voraussetzungen zur erfolgreichen Teilnahme an der Veranstaltung bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung bekannt sind. Wer unerwarteterweise aus besonderen Gründen (z.B. Krankheit) nicht erscheinen kann, wird höflich darum gebeten, sich auch noch kurzfristig abzumelden. Es gibt eine Warteliste mit Interessierten, die auch kurzfristig nachrücken, wenn Plätze frei werden. Es wird außerdem höflich darum gebeten von Fragen abzusehen, ob man früher gehen bzw. später anfangen könne oder ob man aus welchen Gründen auch immer mal einen Tag nicht kommen dürfe. Es besteht Anwesenheitspflicht an allen Tagen zu den festgesetzten Zeiten.

Anrechnung:

Die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung wird bescheinigt (1 Semesterwochenstunde). Sie kann sowohl im Bereich "Schlüsselqualifikation" als auch als ein halbes Modul im Studienschwerpunkt "Anwaltliche Tätigkeit" angerechnet werden. 

Literatur:

Bitte bringen Sie zur Veranstaltung BGB und UrhG mit!

Rehbinder; Urheberrecht, 17. Auflage, 2014 und Moser, Rolf / Scheuermann, Andreas, Handbuch der Musikwirtschaft, 6. Auflage, 2003. Weitere Literaturhinweise werden zum Beginn der Veranstaltung gegeben.