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Konfliktmanagement für Unternehmen

Dozent:

Dr. Alexander Steinbrecher, LL.M.

Zeit:

Die Veranstaltung findet vom 08. - 10.01.2016,  jeweils von 09.00 - 18.15 Uhr statt. 

Ort:

HG 162

Gegenstand der Lehrveranstaltung:

Gegenstand der Veranstaltung sind die verschiedenen gerichtlichen und außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren und ihr Zusammenspiel im Konfliktmanagement von Unternehmen. Einführend erfolgt ein Überblick über die unterschiedlichen Strategien, die Unternehmen im Umgang mit Konflikten und Rechtsstreitigkeiten verfolgen. Näher vorgestellt werden das Verhandlungsmanagement, die Mediation, die Adjudication und das Schiedsgerichtsverfahren und ihr Verhältnis untereinander sowie zum Zivilprozess.

Kern der Veranstaltung ist die theoretische und praktische Auseinandersetzung mit dem Konzept des Systemdesigns, das darauf abzielt, die komplementären Konfliktbearbeitungsverfahren mit Maßnahmen und Instrumenten der Streitprävention in einem System des Konfliktmanagements zu integrieren.

Nach der Darstellung des theoretischen Hintergrunds des Systemdesigns und seiner Vor- und Nachteile aus rechtspraktischer Unternehmenssicht wird dargestellt, wie Unternehmen in der Praxis Systemdesign betreiben und so genannte integrierte Konfliktmanagementsysteme entwickeln und umsetzen. Auf dieser Grundlage erarbeiten die Studierenden in Teamarbeit eigenständig ein Modellsystem für ein (fiktives) Unternehmen, indem sie die bestehenden Verfahrensordnungen nationaler und internationaler Streitbeilegungsinstitutionen (ICC, DIS, LCIA und AAA) analysieren, modifizieren und aufeinander abstimmen. Am Ende der Veranstaltung präsentieren die einzelnen Teams ihre Arbeitsergebnisse und stimmen sie aufeinander ab.

Beispielsfälle aus der Praxis, Konfliktmanagementsysteme US-amerikanischer Unternehmen und aktuelle Studien über das Konfliktmanagement von Unternehmen veranschaulichen die Darstellung des Stoffes und ermöglichen es den Studierenden, das Thema aus theoretischer und praktischer Sicht zu erfassen und eigene Ideen zu entwickeln.

Am Ende des Seminars weisen die Studierenden ihre erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten durch das erfolgreiche Halten eines Referates nach.

Teilnahmevorraussetzungen:

Die Veranstaltung richtet sich an alle Studierenden der Rechtswissenschaften, die das 5. Semester erreicht haben und an Arbeit in interdisziplinären Kleingruppen interessiert sind.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Online-Anmeldung zu den Schlüsselqualifikationsseminaren erfolgt zu Semesterbeginn. Sie erhalten nach Ende der Anmeldefirst eine Rückmeldung, zu welchem Seminar Sie sich erfolgreich angemeldet haben. Bitte informieren Sie sich zu Semesterbeginn über möglicherweise vorgenommene Änderungen oder Ergänzungen.

Die Teilnehmenden werden aus wiederholt gegebenem Anlass darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung im festgesetzten Zeitraum stattfindet. Wer teilnehmen möchte, sollte daher dafür Sorge tragen, auch im gesamten Zeitraum anwesend zu sein. Sollte schon bei der Anmeldung klar sein, dass die erforderliche Anwesenheit nicht gewährleistet werden kann, sollte aufgrund der hohen Nachfrage zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einer Anmeldung abgesehen werden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Nicht jeder interessierte Studierende erhält einen Platz. Es ist unfair, anderen (möglicherweise dringend auf die Teilnahme angewiesenen) Kommilitoninnen und Kommilitonen durch eine jeweils mehr oder weniger unbedachte Anmeldung die aus Kapazitätsgründen begrenzten Teilnahmeplätze wegzuschnappen, obwohl die fehlenden Voraussetzungen zur erfolgreichen Teilnahme an der Veranstaltung bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung bekannt sind. Wer unerwarteterweise aus besonderen Gründen (z.B. Krankheit) nicht erscheinen kann, wird höflich darum gebeten, sich auch noch kurzfristig abzumelden. Es gibt eine Warteliste mit Interessierten, die auch kurzfristig nachrücken, wenn Plätze frei werden. Es wird außerdem höflich darum gebeten von Fragen abzusehen, ob man früher gehen bzw. später anfangen könne oder ob man aus welchen Gründen auch immer mal einen Tag nicht kommen dürfe. Es besteht Anwesenheitspflicht an allen Tagen zu den festgesetzten Zeiten.

Der Erwerb des Scheins mit 2 SWS ist im angesetzten Zeiraum von drei Tagen aufgrund der hierzu vorgesehenen Mindeststundenanzahl nur dann möglich, wenn die festgesetzten Zeiten in voller Gänze ausgeschöpft werden. Es ist daher aufgrund der zeitlichen Rahmenvorgaben nicht möglich, die Veranstaltung zu verkürzen, um auch weiterhin die Vergleichbarkeit zu anderen Veranstaltungen zum Erwerb eines Scheins mit 2 SWS wahren zu können.

Anrechnung:

Die Teilnahme an der Lehrveranstaltung wird bescheinigt (2 SWS). Sie kann sowohl im Bereich "Schlüsselqualifikation" als auch als ein Modul im Studienschwerpunkt "Anwaltliche Tätigkeit" angerechnet werden. 

Literatur:

Literaturhinweise werden zu Beginn des Seminars erteilt.