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Schreibtraining BGB AT

Schreibtraining für Jurastudierende mit Fällen aus dem BGB AT

Dozent :

RA Tilman Weber

Zeit und Ort:

Am 21.11.2014 von 15.00 - 20.10 Uhr,  am 22.11.2014 von 09.00 - 19.45 Uhr und am 23.11.2014 von 09.00 - 19.45 Uhr im HG 162.

Anmeldung:

Die Online-Anmeldung zu den Schlüsselqualifikationsseminaren erfolgt zu Semesterbeginn. Sie erhalten nach Ende der Anmeldefirst eine Rückmeldung, zu welchem Seminar Sie sich erfolgreich angemeldet haben. Bitte informieren Sie sich zu Semesterbeginn über möglicherweise vorgenommene Änderungen oder Ergänzungen.

Gegenstand der Lehrveranstaltung:

Die mangelnde Beherrschung der Methodik der Fallbearbeitung ist häufige Ursache für eine nur schlecht oder sogar überhaupt nicht bestandene Klausur – insbesondere im Examen. Auch die Qualität von Hausarbeiten leidet, wenn bei den Grundlagen solche Defizite vorliegen. Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel des Seminars „Schreibtraining für Jurastudierende", die Methodik zu trainieren und damit den Teilnehmern die Erstellung einer adäquaten Falllösung zu erleichtern.

Das Seminar richtet sich an Jurastudierende aller Semester (und damit insbesondere auch an Studierende im fortgeschrittenen Semester), die entweder an ihrer Methodik arbeiten möchten oder ihren Schreibstil noch weiter optimieren wollen.

Die Teilnehmenden erstellen dazu anhand überschaubarer Fälle aus dem Zivilrecht (schwerpunktmäßig BGB AT) ausformulierte Lösungen. Im Rahmen der Besprechung der Falllösung wird dann gemeinsam eine ausformulierte Lösung entworfen und nicht nur eine kursorische Lösungsskizze präsentiert. Dabei liegt kein Schwerpunkt auf der Vermittlung von dem aus Vorlesungen als bekannt vorauszusetzendem Lernstoff, sondern auf der Darstellung der Lösung des Falles. Dies bietet auch den Rahmen, die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Lösungswege gegeneinander abzuwägen. In dem Seminar wird u.a. geschult:

  • Schwerpunktsetzung
  • Gutachtentechnik/Urteilsstil (bzw. „Feststellungsstil“)
  • Erstellung einer übersichtlichen Falllösung
  • sprachlich schlanker und genauer Stil
  • Argumentation unter Bezugnahme von Rechtsnormen
  • präzise Auslegung des Gesetzes

Das Seminar gibt den Teilnehmenden die Möglichkeit, unterschiedliche Herangehensweisen und Strategien der Fallbearbeitung kennen zu lernen. Die zu besprechenden Fälle werden den Studierenden vorab via E-Mail zur Verfügung gestellt. Die Veranstaltung ist für Studienanfänger gleichermaßen geeignet wie für fortgeschrittene Semester. Die Teilnehmer werden gebeten, sich die erforderlichen Gesetzestexte (insbesondere ein BGB) und Schreibutensilien mitzubringen.

Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Vorgaben des GJPA zum Erwerb einer Schlüsselqualifikation eine über die Teilnahme hinausgehende zusätzliche Leistung erbracht werden muss. Hierzu wird eine Klausur gestellt. Die Teilnehmenden erhalten den Klausursachverhalt vorab per E-Mail und erstellen eine ausformulierte Klausurlösung, welche zur Veranstaltung mitzubringen ist. Während der Veranstaltung wird die Klausur eingehend besprochen, aber nicht bewertet. Im Gegensatz zu einer Hausarbeit muss die zu erstellende Klausurlösung nicht wissenschaftlichen Anforderungen entsprechen. Insbesondere Fußnoten und Literaturhinweise sind nicht erforderlich.

Die vorab übersandten Besprechungsfälle sind zu sichten. Sollten die materiell-rechtlichen Kenntnisse zur Erstellung einer adäquaten Falllösung der jeweiligen Fälle nicht ausreichend sein, so obliegt es den Teilnehmenden, vorhandene Wissenslücken in Vorbereitung auf die Veranstaltung zu schließen. Zumindest Grundkenntnisse aus dem BGB AT sind zwingend erforderlich. Sinn und Zweck der Veranstaltung ist es nämlich gerade nicht, den Teilnehmenden fehlende Grundkenntnisse aus dem BGB AT zu vermitteln. Es wird zumindest erwartet, dass die Teilnehmenden eigenständig die im Einzelfall zu prüfenden Rechtsnormen (insbesondere die §§ 104 ff. BGB) ermitteln und dann anhand der einschlägigen Normen zwischen Rechtsfolge und Tatbestandsmerkmalen differenzieren können. Die Erstellung einer ausformulierten Falllösung erfolgt im Rahmen der Veranstaltung

Computer und vergleichbare technische Gerätschaften sind unerwünscht. Es wird ausdrücklich darum gebeten, diese nicht zur Veranstaltung mitzubringen. Zur Bewerkstelligung einer erfolgreichen Teilnahme an der Veranstaltung sind Schreibzeug, liniertes Schreibpapier und Gesetzestexte neben der vorab zu lösenden Klausur ausreichend.

Die Teilnehmenden werden aus wiederholt gegebenem Anlass darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung im festgesetzten Zeitraum stattfindet. Wer teilnehmen möchte, sollte daher dafür Sorge tragen, auch im gesamten Zeitraum anwesend zu sein. Sollte schon bei der Anmeldung klar sein, dass die erforderliche Anwesenheit nicht gewährleistet werden kann, sollte aufgrund der hohen Nachfrage zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einer Anmeldung abgesehen werden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Nicht jeder interessierte Studierende erhält einen Platz. Es ist unfair, anderen (möglicherweise dringend auf die Teilnahme angewiesenen) Kommolitoninnen und Kommolitonen durch eine jeweils mehr oder weniger unbedachte Anmeldung die aus Kapazitätsgründen begrenzten Teilnahmeplätze wegzuschnappen, obwohl die fehlenden Voraussetzungen zur erfolgreichen Teilnahme an der Veranstaltung bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung bekannt sind. Wer unerwarteterweise aus besonderen Gründen (z.B. Krankheit) nicht erscheinen kann, wird höflich darum gebeten, sich auch noch kurzfristig abzumelden. Es gibt eine Warteliste mit Interessierten, die auch kurzfristig nachrücken, wenn Plätze frei werden. Es wird außerdem höflich darum gebeten von Fragen abzusehen, ob man früher gehen bzw. später anfangen könne oder ob man aus welchen Gründen auch immer mal einen Tag nicht kommen dürfe. Es besteht Anwesenheitspflicht an allen Tagen zu den festgesetzten Zeiten.

Der Erwerb des Scheins mit 2 SWS ist im angesetzten Zeiraum von drei Tagen aufgrund der hierzu vorgesehenen Mindeststundenanzahl nur dann möglich, wenn die festgesetzten Zeiten in voller Gänze ausgeschöpft werden. Es ist daher aufgrund der zeitlichen Rahmenvorgaben nicht möglich, die Veranstaltung zu verkürzen, um auch weiterhin die Vergleichbarkeit zu anderen Veranstaltungen zum Erwerb eines Scheins mit 2 SWS wahren zu können

Anrechnung:

  • Schlüsselqualifikation
  • Master Modul V
  • Zusatzveranstaltung (Bachelor)