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Kapitalanlagerecht aus Sicht des Rechtsanwaltes

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Dozent:

Dr. Stephan Heinze, Rechtsanwalt bei Dr. Paust Günther Dr. Heinze, Magdeburg

 

Zeit und Ort:

Die Veranstaltung findet am 04.12.2013 von 14:00 s.t. - 19:00 Uhr und am 05.12.2013 von 9:00 – 17:40 Uhr im GD 04 statt.

 

Gegenstand der Lehrveranstaltung:

Gegenstand der Veranstaltung sind die verschiedenen Informations- und Beratungspflichten bei der Kapitalanlage. Einführend erfolgt ein Überblick über Anlageformen und die rechtliche Handhabung und Einordnung von Kapitalanlageinstrumenten. Das Emissions- und Konsortialgeschäft wird vorgestellt. Kern der Veranstaltung ist die Anlageberatung, insbesondere in ihren speziellen Ausprägungen bei verschiedenen Kapitalanlageinstrumenten. Nach der Darstellung der Rechtsgrundlagen und deren Verhältnis zueinander wird umfassend auf die bestehenden Pflichten (Auskunfts-, Beratungs-, sowie allgemeine und besondere Aufklärungspflichten) eingegangen. Im Anschluss wird die die Frage erörtert, wie klärt man die Haftungsfrage, wenn der Mandant meint, er sei falsch beraten bzw. fehlerhaft aufgeklärt worden. Anhand von Beispielfällen aus der anwaltlichen Praxis wird die Arbeitsweise des Rechtsanwaltes bei der Bearbeitung von Kapitalanlagemandaten sowohl aus Bankensicht als auch aus Anlegersicht vorgestellt. Mindestens eine Fallstudie wird mit den Studenten am Ende der Veranstaltung besprochen.

Am Ende des Seminars weisen die Studierenden ihre erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten durch das Bestehen eines schriftlichen Testes nach.

Bitte beachten Sie die Materialien für das Seminar:

  • Gesetzestext
  • Skript

Teilnahmevorraussetzungen:

Das Seminar richtet sich an Studierende ab dem 5. Semester. Es ist eine dtv-Text Ausgabe zum Bankrecht oder der Schönfelder mit Ergänzungsband mitzubringen. Die Online-Anmeldung zu den Schlüsselqualifikationsseminaren erfolgt zu Semesterbeginn. Sie erhalten nach Ende der Anmeldefirst eine Rückmeldung, zu welchem Seminar Sie sich erfolgreich angemeldet haben. Bitte informieren Sie sich zu Semesterbeginn über möglicherweise vorgenommene Änderungen oder Ergänzungen. 

Anrechnung:

Die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung wird bescheinigt (1 Semesterwochenstunde). Sie kann sowohl im Schwerpunktbereich (Schlüsselqualifikation) als auch als ein halbes Modul im Studienschwerpunkt "Anwaltliche Tätigkeit" angerechnet werden.

 

Literatur:

Literaturhinweise werden zum Beginn der Veranstaltung gegeben.