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Einführung in die Mediation

Pawel


Dozent:

RA Tilman Weber

Zeit und Ort:

Das Seminar findet am 09.05.2014 von 13:00 s.t. bis 18:55 Uhr, am 10.05.2014 von 9:00 bis 19:45 Uhr und 11.05.2014 von 9:45 Uhr bis 19:45 Uhr im HG 217 statt.

Gegenstand der Lehrveranstaltung:

Inhalt des Seminars ist die Vermittlung der Grundlagen des Mediationsverfahrens. Mediation ist ein  außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren, in dem ein neutraler Dritter ohne inhaltliche Entscheidungsbefugnis die Konfliktparteien darin unterstützt, eigenverantwortlich rechtsverbindliche Lösungen zu entwickeln. Einführend erfolgt ein Überblick über den Verfahrensablauf, die verschiedenen Phasen (Arbeitsbündnis, Bestandsaufnahme, Interessenermittlung, Lösungsoptionen und deren Bewertung, Abschluss) und die Rolle des Mediators.

Methodisch setzt das Seminar auf die unmittelbare praktische Umsetzung theoretisch erworbenen Wissens, indem das in Diskussionen und Vorträgen Erlernte in Rollenspielen/Fallsimulationen und interaktiven Übungen praktisch erfahrbar gemacht wird.  In Kleingruppen werden die einzelnen Phasen als Rollenspiel aufbereitet. Jeder Teilnehmer wird im Laufe der Veranstaltung Partei, Mediator oder Beobachter sein. Die Übernahme der unterschiedlichen Rollen, das Feedback nach jedem Rollenspiel und die dadurch gegebene Reflexion, zeigen dem Einzelnen, was gut funktionierte bzw. wo die Herangehensweise noch überarbeitungsbedürftig ist.

So geht es in Phase I, dem Arbeitsbündnis darum, die Parteien zu informieren: was Mediation ist, die Rolle des Mediators, den Ablauf und den Stand der Vorinformation. Diese Einleitung dient dem Vertrauensaufbau, zugleich werden gemeinsam Gesprächsregeln vereinbart.In Phase II  (Bestandsaufnahme) werden Informationen gesammelt, jede Partei erhält Raum für ihre Sicht. Im Anschluss wird geklärt, worüber bestand Einigkeit, wo fehlt der Konsens. Es geht um die Anwendung aktiver Kommunikationstechniken, Fragetechniken und um die Unterstützung des Verständigungsprozesses der Konfliktparteien.

In der Phase III geht es um die Bearbeitung der Konfliktfelder. Es gilt unterschiedliche Sichtweisen zu verstehen, sich von den Positionen auf die Interessen zu bewegen. Dabei ist zwischen Positionen, Interessen und Bedürfnissen zu differenzieren und die Interessen herauszuarbeiten.  In dieser Phase geht es um aktives Zuhören (Loopen). Nicht nur zuhören, sondern eine entsprechende Rückmeldung des Verstandenen geben und überprüfen, erkennen der nicht-verbalen Botschaften.

Um Lösungsoptionen und deren Bewertung geht es in Phase IV. Zunächst werden mittels Brainstorming alle geäußerten Lösungen festgehalten. Nach der Entwicklung dieser Optionen geht es um die Verknüpfung von Interessen und Optionen. Erst dann erfolgt die Bewertung der Optionen.

In der Phase V geht es darum, die gemeinsam gefundene Lösung zu dokumentieren und die Nachhaltigkeit der Vereinbarung zu sichern.

Am Ende des Seminars weisen die Studierenden ihre erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten durch das Bestehen einer Klausur nach.  

Teilnahmevorraussetzungen:

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Die Online-Anmeldung zu den Schlüsselqualifikationsseminaren erfolgt zu Semesterbeginn. Sie erhalten nach Ende der Anmeldefirst eine Rückmeldung, zu welchem Seminar Sie sich erfolgreich angemeldet haben. Bitte informieren Sie sich zu Semesterbeginn über möglicherweise vorgenommene Änderungen oder Ergänzungen.

Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass Sie vor Beginn des Seminars eine E-mail an ihre Universitäts-Email-Adresse mit dem Klausursachverhalt erhalten. Die ausformulierte Lösung ist am 20.06.2014 zur Veranstaltung mitzubringen.

Die Teilnehmenden werden aus wiederholt gegebenem Anlass darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung im festgesetzten Zeitraum stattfindet. Wer teilnehmen möchte, sollte daher dafür Sorge tragen, auch im gesamten Zeitraum anwesend zu sein. Sollte schon bei der Anmeldung klar sein, dass die erforderliche Anwesenheit nicht gewährleistet werden kann, sollte aufgrund der hohen Nachfrage zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einer Anmeldung abgesehen werden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Nicht jeder interessierte Studierende erhält einen Platz. Es ist unfair, anderen (möglicherweise dringend auf die Teilnahme angewiesenen) Kommolitoninnen und Kommolitonen durch eine jeweils mehr oder weniger unbedachte Anmeldung die aus Kapazitätsgründen begrenzten Teilnahmeplätze wegzuschnappen, obwohl die fehlenden Voraussetzungen zur erfolgreichen Teilnahme an der Veranstaltung bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung bekannt sind. Wer unerwarteterweise aus besonderen Gründen (z.B. Krankheit) nicht erscheinen kann, wird höflich darum gebeten, sich auch noch kurzfristig abzumelden. Es gibt eine Warteliste mit Interessierten, die auch kurzfristig nachrücken, wenn Plätze frei werden. Es wird außerdem höflich darum gebeten von Fragen abzusehen, ob man früher gehen bzw. später anfangen könne oder ob man aus welchen Gründen auch immer mal einen Tag nicht kommen dürfe. Es besteht Anwesenheitspflicht an allen Tagen zu den festgesetzten Zeiten.

Anrechnung:

Die Teilnahme an der Lehrveranstaltung wird bescheinigt (2 SWS). Sie kann sowohl im Bereich "Schlüsselqualifikation" als auch als ein Modul im Studienschwerpunkt "Anwaltliche Tätigkeit" angerechnet werden.