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Commercial Banking

Dozent:

Dr. Stephan Heinze, Rechtsanwalt bei Dr. Paust Günther Dr. Heinze, Magdeburg

Zeit und Ort:

Die Veranstaltung findet am 25.06.2014 von 13:15 s.t. - 18:30 Uhr  und am 26.06.2014 von 9:15 - 17:00 Uhr im AM 02 statt.

Gegenstand der Lehrveranstaltung:

Gegenstand der Lehrveranstaltung ist die Einführung in die Grundlagen des Bankrechts. Es werden die für den Alltag relevanten Rechtsmaterien, Girovertrag, Überweisungsvertrag, bargeldloser Zahlungsverkehr, (Verbraucher-)Kreditgeschäft, Kreditsicherungsrecht besprochen. Dabei liegt das Augenmerk der Veranstaltung auch auf den Bezügen zur anwaltlichen Tätigkeit. Anwendungsfälle aus der anwaltlichen Praxis werden erörtert.

Am Ende des Seminars weisen die Studierenden ihre erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten durch das Bestehen eines schriftlichen Testes nach.

Dazu benötigen Sie unbedingt folgende Materialien (als Ausdruck oder digital): 

  • Skript 
  • AGB Sparkasse
  • Bedingungen für Überweisungsverkehr
  • Bedingungen für Verwendung von SparkassenCards
  • Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift
  • Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basis-Lastschrift

Teilnahmevorraussetzungen:

Das Seminar richtet sich an Studierende ab dem 5. Semester. Die Online-Anmeldung zu den Schlüsselqualifikationsseminaren erfolgt zu Semesterbeginn. Sie erhalten nach Ende der Anmeldefirst eine Rückmeldung, zu welchem Seminar Sie sich erfolgreich angemeldet haben. Bitte informieren Sie sich zu Semesterbeginn über möglicherweise vorgenommene Änderungen oder Ergänzungen.

Es ist eine dtv-Text Ausgabe zum Bankrecht oder der Schönfelder mit Ergänzungsband mitzubringen.

Die Teilnehmenden werden aus wiederholt gegebenem Anlass darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung im festgesetzten Zeitraum stattfindet. Wer teilnehmen möchte, sollte daher dafür Sorge tragen, auch im gesamten Zeitraum anwesend zu sein. Sollte schon bei der Anmeldung klar sein, dass die erforderliche Anwesenheit nicht gewährleistet werden kann, sollte aufgrund der hohen Nachfrage zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einer Anmeldung abgesehen werden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Nicht jeder interessierte Studierende erhält einen Platz. Es ist unfair, anderen (möglicherweise dringend auf die Teilnahme angewiesenen) Kommolitoninnen und Kommolitonen durch eine jeweils mehr oder weniger unbedachte Anmeldung die aus Kapazitätsgründen begrenzten Teilnahmeplätze wegzuschnappen, obwohl die fehlenden Voraussetzungen zur erfolgreichen Teilnahme an der Veranstaltung bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung bekannt sind. Wer unerwarteterweise aus besonderen Gründen (z.B. Krankheit) nicht erscheinen kann, wird höflich darum gebeten, sich auch noch kurzfristig abzumelden. Es gibt eine Warteliste mit Interessierten, die auch kurzfristig nachrücken, wenn Plätze frei werden. Es wird außerdem höflich darum gebeten von Fragen abzusehen, ob man früher gehen bzw. später anfangen könne oder ob man aus welchen Gründen auch immer mal einen Tag nicht kommen dürfe. Es besteht Anwesenheitspflicht an allen Tagen zu den festgesetzten Zeiten.

Anrechnung:

Die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung wird bescheinigt (1 Semesterwochenstunde). Sie kann sowohl im Schwerpunktbereich (Schlüsselqualifikation) als auch als ein halbes Modul im Studienschwerpunkt "Anwaltliche Tätigkeit" angerechnet werden.

Literatur:

Literaturhinweise werden zum Beginn der Veranstaltung gegeben.