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Betzavta - Entscheidungsfindung

antwort

Dozent:

RA Tilman Weber

 

Zeit und Ort:

Das Blockseminar findet am 08.07.2011 von 14:00 - 20:00 Uhr, 09.07. und 10.07. jeweils von 10:00 - 18:00 Uhr im HG 162 statt.

 

Gegenstand der Lehrveranstaltung:

Erste Informationen - Was bedeutet Betzavta In speziellen Übungen erhalten die Teilnehmer die Aufgabe, gemeinsame Entscheidungen zu treffen. Anschließend wird der Entscheidungsprozess ausgewertet. Ziel dieser Auswertung ist es, die Anerkennung des gleichen Rechts auf Freiheit zu fördern. Es soll ermöglicht werden, diejenigen Entscheidungsalternativen innerlich zu akzeptieren, die bisher abgelehnt worden sind.  Außerdem soll zwischen den Alternativen, die abgelehnt werden, und den Alternativen, die schlicht nicht gewählt wurden, differenziert werden. Die Übungen fördern eine Sensibilisierung der Teilnehmer gegenüber den Wahrnehmungen anderer und einen toleranten Umgang miteinander und schaffen ein Bewusstsein für die Verantwortung des einzelnen als Mitglied einer Gemeinschaft bzw. Gesellschaft. Die Auswertung der einzelnen Übungen zielt darauf ab, die eigene Ambivalenz zu eingenommenen Standpunkten aufzuzeigen, um so die Hintergründe beider Seiten einer Position zu verstehen und zu akzeptieren. Gerade von Juristen wird verlangt, in einem Dilemma ethisch vertretbare Entscheidungen treffen zu können (z.B. bei der Kollision gleichwertiger Handlungspflichten) oder Grundrechte bzw. betroffene Rechtsgüter gegeneinander abzuwägen (so z.B. bei der Entscheidung des BVerfG zum LuftsicherheitsG). Neben der Förderung von Demokratieverständnis bezwecken Betzavta-Übungen und deren Auswertung, die Teilnehmer das Dilemma widersprüchlicher Bedürfnisse, Interessen und Rechte spüren zu lassen.

 

Teilnahmevorraussetzungen:

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Bitte melden Sie sich per E-Mail (pintaske@europa-uni.de) zuvor an. Dabei bitten wir um Angabe folgender Daten: Name, Matrikelnummer, Studiengang. Anrechnung: Die Teilnahme an der Lehrveranstaltung wird bescheinigt (2 SWS). Sie kann sowohl im Schwerpunktbereich (Schlüsselqualifikation) als auch als ein Modul im Studienschwerpunkt "Anwaltliche Tätigkeit" angerechnet werden.