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Gerichtsinterne Mediationsverfahren

Dozenten:

Tilman Weber

 

Zeit und Ort:

Das Blockseminar findet am 23.04.2010 von 14:00 bis 20:00 Uhr, am 24.04.2010 von 09:00 bis 18:00 Uhr und am 25.04.2010 von 10:00 bis 18:00 Uhr im HG 162 statt.

 

Gegenstand der Lehrveranstaltung:

Die Teilnehmenden erhalten einen Einblick in die Durchführung von sog. „gerichtsinternen Mediationsverfahren“ bei mietrechtlichen Streitigkeiten aus der Praxis. Neben der Vermittlung der Vorgehensweise eines Mediators im Konfliktfalle finden mietrechtliche Aspekte Berücksichtigung, die für eine spätere anwaltliche oder richterliche Tätigkeit Relevanz entfalten können.

Im einfachen Mediationsprozess steht die Einbeziehung des Rechts zur Disposition der Konfliktparteien. Die Parteien haben darüber zu entscheiden, welches Gewicht sie dem Recht in der Mediation beimessen. Einerseits können die Parteien das Recht in der Mediation als unwesentlichen Bestandteil ihres Konflikts ausblenden und unberücksichtigt lassen. Das Recht lässt sich dagegen auf der anderen Seite auch so weit einbeziehen, dass sich die Beteiligten (informell) der Verfahrensweise des Gerichts annähert. Eine noch zu erlangende hypothetische Gerichtsentscheidung dient den Konfliktparteien nämlich oftmals auch als Vergleichsmaßstab bei der Bewertung gegenwärtig zu treffender Vereinbarungen in einer Mediation. So bietet das Recht eine von vielen möglichen Orientierungshilfen bei der Entscheidungsfindung.

Bei den gerichtsinternen Mediationsverfahren rückt die Schnittstelle zum Recht dagegen regelmäßig als wesentlicher Bestandteil der Konfliktbearbeitung in den Vordergrund, auch wenn dies nicht zwingend so sein muss. Eine solche gerichtsinterne Mediation kann in einem gerichtlichen Verfahren auf Vorschlag des verhandelnden Richters oder auf Bestreben der Parteien angeregt werden. Erklären sich die Parteien mit der Durchführung der Mediation einverstanden, ergeht ein Beschluss, wonach das bisherige Verfahren ruht. Die Parteien erhalten einen kurzfristigen Termin bei einem Richter, der die Mediation als sog. Richtermediator durchführt. Dabei sind die Parteien zwingend anwaltlich vertreten (Schutzfunktion des Rechtsanwalts) und die Mediation wird im Beisein der Rechtsanwälte durchgeführt.

Rechtliche Rahmenbedingungen der Mediation wie z.B. Zeugnisverweigerungsrecht eines Mediators, Durchsetzung von Vereinbarungen, Honorar, Rechtsgrundlagen für die Durchführung einer Mediation, Stand der Gesetzgebung zur Verabschiedung eines „Mediationsgesetzes“ etc. bilden gegenwärtig keinen Schwerpunkt der Veranstaltung und werden allenfalls kursorisch berücksichtigt.

Die Teilnehmenden erhalten anhand von zahlreichen Rollenspielen und praktischen Übungen die Möglichkeit, sich mit der Vorgehensweise eines Mediators im Konfliktfalle vertraut zu machen und im geschützten Rahmen Kommunikationstechniken einzuüben, wobei sie das Wechselspiel zwischen kooperativen und kompetetiven Konfliktbearbeitungsverfahren kennenlernen. Anhand von aktuellen Fällen aus der Rechtsprechung erfolgt außerdem eine Vertiefung examensrelevanter Kenntnisse zum Mietrecht (z.B. „Selbstvornahme“ im Mietrecht).

Die Teilnehmer werden gebeten, sich ein BGB oder einen Schönfelder mitzubringen. Für Interessierte liegt eine Kopiervorlage des Skripts zur Veranstaltung beim Lehrstuhl bereit. Es ist allerdings nicht erforderlichen, sich mittels der zur Verfügung gestellten Unterlagen auf das Seminar vorzubereiten.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Veranstaltung keine Fortsetzung der Veranstaltung „Einführung in die Mediation“ darstellt. Das Seminar von Herrn Pawel Blusz zum Thema "Einführung in die Mediation" kann neben der "Gerichtsinternen Mediation" besucht werden.

 

Teilnahmevorraussetzungen:

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bitte melden Sie sich per E-Mail  (pintaske@euv-frankfurt-o.de) zuvor an. Dabei bitten wir um Angabe folgender Daten: Name, Matrikelnummer, Studiengang.

 

Anrechnung:

Die Teilnahme an der Lehrveranstaltung wird bescheinigt (2 SWS). Sie kann sowohl im Schwerpunktbereich (Schlüsselqualifikation) als auch als ein Modul im Studienschwerpunkt "Anwaltliche Tätigkeit" angerechnet werden.