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Sommersemester 2016

Internationales Zivilverfahrensrecht - Blockveranstaltung

Zeit: Freitag, 24. Juni 2016, 9 - 18 Uhr; Samstag, 25. Juni 2016, 9 - 18 Uhr; Sonntag, 26. Juni 2016, 9 - 18 Uhr

Ort:  HG 162

Beginn: Freitag, 24. Juni 2016

Teilnahmevoraussetzungen: für Studierende ab 5. Semester, insbesondere für Interessenten der Schwerpunktbereiche 1 (Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht in der Praxis), 3 USP ZR (Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht) und 8 (Europäisches und internationales Privatrecht), SPB 10 (Arbeit und Soziales – Versicherungen), Master of German and Polish Law Modul 3.

Gegenstand der Lehrveranstaltung: Handels- und Familiensachen mit Auslandsbezug weisen Besonderheiten in Verfahrensvoraussetzungen und -ablauf auf. Vermittelt werden die wichtigsten Grundbegriffe und Fallkonstellationen. Einen Schwerpunkt bildet dabei die europäische Regelung der internationalen Zuständigkeit und der Urteilsanerkennung.

Literatur: Hess, Europäisches Zivilprozessrecht, 2010; Linke/Hau, Internationales Zivilverfahrensrecht, 6. Aufl. 2015; Schack, Internationales Zivilverfahrensrecht, 6. Aufl. 2014; Jayme/Hausmann, Internationales Privat- und Verfahrensrecht, 17. Aufl. 2014 (Textausgabe). Weitere Literaturhinweise und Materialien werden in der Veranstaltung ausgegeben.

ECTS: 4 Punkte, 4 Credit-Points

 

Die Arbeitspapiere finden Sie hier sowie auf moodle.

Von den Teilnehmern wird erwartet, dass sie die Unterrichtspapiere selbst ausdrucken, da diese aus Kostengründen nicht mehr verteilt werden können. Die Teilnehmer sollten ferner über die einschlägigen deutschen (ZPO) und europäischen Vorschriften, insbes. die Brüssel Ia-VO sowie die Brüssel IIa-VO, verfügen.

Die Klausur findet statt am 18.07.2016, 11 Uhr s.t. im Raum HG 201b. - Bitte melden Sie sich an.