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Forschung/Promotion

am_blaugelberstreifen ©Heide Fest

Forschungsschwerpunkte

Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht, Kollisionsrecht (insbesondere Europäisches Internationales Vertrags- und Deliktsrecht, völkerrechtliche Bezüge des IPR),
Internationales Zivilprozessrecht (insbesondere internationale Entscheidungszuständigkeit, internationale Rechtshilfe in Zivilsachen), Schiedsverfahrensrecht, Recht der Freien Berufe (insbesondere Anwaltsrecht)

Promotion

Am Lehrstuhl werden Promotionen im Bereich des Bürgerlichen Rechts, des Internationalen Privat-, Verfahrens- und Wirtschaftsrechts, des Zivilverfahrensrechts, des Europäischen Privatrechts und des Anwaltsrechts unter Einschluss rechtsvergleichender Themenstellungen betreut.

 

Promotionsvoraussetzungen

Interessenten werden um eine schriftliche Bewerbung an den Lehrstuhl gebeten, die folgende Angaben enthält:
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweise über bisherige Studienleistungen und Examina
  • Beschreibung der fachlichen Interessengebiete
Bewerber müssen die Voraussetzungen der Promotionsordnung der Juristischen Fakultät der EUV Frankfurt (Oder) erfüllen.
Diese setzt im Regelfall das Prädikat vollbefriedigend in mindestens einer der Juristischen Staatsprüfungen voraus.

Themenwahl

Die Wahl eines Themas oder zumindest eines genauen Themenbereichs für die Dissertation stellt bereits einen nicht unbedeutenden Teil der Promotionsleistung dar und sollte daher eigenständig durch die Bewerberin oder den Bewerber erfolgen. Themenvorstellungen können dann selbstverständlich in einem persönlichen Gespräch näher konkretisiert werden.

Durchführung

Bewerber sollten genaue Vorstellungen über den zeitlichen Ablauf und die Finanzierung ihres Promotionsvorhabens haben, die sie möglichst bereits in der Anfrage darlegen.