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Versicherungsrecht

Die Vorlesung Versicherungsrecht (2 SWS) behandelt die Privat-, nicht die Sozialversicherung. Es geht also um private Lebens-, Kranken- und Unfallversicherungen; es geht um Kfz-Haftpflicht und Kasko etc. 

Der rechtliche Rahmen dieser (Privat-)Versicherungen ist gespalten. Teils handelt es sich um öffentlich-rechtliche Regelungen: Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) beaufsichtigt Banken und Versicherungen. § 81 Abs.1 VAG (= Versicherungsaufsichtsgesetz) sieht eine umfassende Rechts- und Finanzaufsicht über (private) Versicherungsunternehmen vor; sie betrifft insb. die Kapitalausstattung der Versicherer, erstreckt sich aber auch auf Fragen des Verbraucherschutzes.

Im Kern ist (Privat-)Versicherungsrecht jedoch Schuldrecht. Denn Rechtsgrundlage einer Versicherung ist immer der Versicherungsvertrag. Das darauf abgestimmten Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sieht bspw. Informations- und Beratungspflichten (§§ 6 f.) vor, die (theoretisch) sicherstellen, dass der Kunde (= der Versicherungsnehmer) nur die Versicherungen abschließt, die er auch wirklich braucht.