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Prüfungen

25.05.05Momente5441 ©Heide Fest
Liebe Studierende,

Die SPB-Prüfung besteht gem. § 36 der Studien- und Prüfungsordnung (SPO) aus einem schriftlichen und aus einem mündlichen Teil (Satz 2).

Der schriftliche Teil der Prüfung setzt sich aus einer schriftlichen Hausarbeit und einer Aufsichtsarbeit zusammen.

  • Hausarbeiten gem. §§ 39 f. SPO können Sie ab sofort schreiben. Bitte wenden Sie sich bei arbeitsrechtlichen Themen an den Lehrstuhl Kocher und bei versicherungsrechtlichen Themen an den Lehrstuhl Brömmelmeyer.
    (Technische Hinweise zum Erstellen der Hausarbeit)

  • Schriftliche Aufsichtsarbeiten gem. §§ 41 ff. SPO finden (voraussichtlich) erstmals am 25.8.2014 statt; sie werden aus einem arbeits- und einem versicherungsrechtlichen Teil bestehen.
  • Mündliche Prüfungen gem. §§ 48 f. SPO finden (voraussichtlich) erstmals in der Zeit vom 23. bis 27.06.2013 statt.

 

Ihnen wünschen wir schon heute viel Erfolg!

MfG

Eva Kocher und Christoph Brömmelmeyer