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Technische Hinweise zum Erstellen der Hausarbeit im Schwerpunktsbereich 10

I. Formale Hinweise

1. Umfangsempfehlung

40 Seiten, ca. 70000 Textzeichen, Schriftart Times New Roman, Blocksatz, 1 ½ zeilig bei 1/3 Rand (links), Fußnoten bitte einzeilig

2. Struktur der Hausarbeit

a) Die Hausarbeit besteht aus folgenden Teilen

I. Titelblatt
II. Gliederung mit Seitenzahlen
III.  Literaturverzeichnis (Autoren in alphabetischer Reihenfolge)
IV.  Text
V. Versicherung, dass die Hausarbeit eigenhändig angefertigt wurde

b) Angaben auf dem Titelblatt:

  • Name, Semesterzahl, Studienfach
  • Angabe, dass es sich um eine Hausarbeit im Schwerpunktsbereich handelt
  • Thema der Arbeit
  • Name des Aufgabenstellers.
3. Gliederung

Da der innere Aufbau der Arbeit vom Thema abhängt, gibt es kaum inhaltlich allgemeingültige Regeln für die Gliederung. Die Gliederung muss indes über die behandelten Gesichtspunkte informieren. Formal sollten Sie für die Gliederungsüberschriften aussagekräftige und knappe Formulierungen verwenden. Durch den Grad der Untergliederung geben Sie auch Auskunft über die Schwerpunkte Ihrer Arbeit.

Als Gliederung eignet sich das alpha-numerische System am besten.

Beispiel

Teil A

I

1.

a)

aa)

bb)

b)

[…]

 

II. Inhaltliche Anforderungen

1. Bewertungsmaßstäbe

Die Hausarbeit soll zeigen, dass Sie in der Lage sind, das von Ihnen übernommene Thema innerhalb der vorgegebenen Frist (sechs Wochen) wissenschaftlich zu entfalten, sich ein selbstständiges Urteil zu bilden und sachgerecht darzustellen. Dafür ist eine methodische Herangehensweise sowie das Entwickeln eines roten Fadens notwendig, auf deren Vorhandensein im Rahmen der Bewertung besonders geachtet wird. Im Einzelnen bedeutet dies

  • das Thema klar und verständlich darzustellen, d.h. eine nachvollziehbare Problembeschreibung und Herangehensweise an das Thema (d.h. einen roten Faden) zu entwickeln (dabei sollte das Thema in das Rechtsgebiet eingeordnet und ggf. mit anderen Rechtsgebieten vernetzt werden),
  • die einschlägige Rechtsprechung und Literatur zu ermitteln, auszuwerten und zu erläutern, um auf dieser Basis den Meinungsstand lege artis zu erläutern und
  • abschließend eine eigene Rechtsauffassung zu entwickeln und methodisch überzeugend zu vertreten.
  • Zu einer wissenschaftlichen Darstellung gehört auch die Fähigkeit, sich sprachlich angemessen auszudrücken.
2. Hinweise zur Erarbeitung des Textes

Für den wissenschaftlichen Inhalt der Arbeit sind Sie selbst verantwortlich. Bitte denken Sie immer an die Lesbarkeit. Besonders wichtig ist es, keine rein abstrakt-dogmatischen Arbeiten zu schreiben, sondern die Zusammenhänge mit der Lebenswirklichkeit und den praktischen Problemen herzustellen. Dadurch werden die Dinge plastisch und verständlich. Typischerweise besteht eine Hausarbeit aus:

  • Einer Einführung, in der Sie das Thema erläutern und – bspw. durch den Hinweis auf eine aktuelle Entscheidung des EuGH – legitimieren, und in der Sie präzise die Frage(n) aufwerfen, die Sie in Ihrer Arbeit beantworten wollen. Da das Recht der Lösung konkreter Probleme dient und dienen soll, wird es meistens sinnvoll sein, den roten Faden aus einem tatsächlichen, gesellschaftlich relevanten Problem heraus zu entwickeln.
  • Einem Hauptteil, der die von Ihnen gewählte Bezeichnung trägt und in dem Sie die aufgeworfene(n) Rechtsfrage(n) – mithilfe der aktuellen Rspr. und Literatur – im Detail untersuchen. Haben Sie das Problem, um das es in Ihrem Thema geht, einmal erkannt, wird sich für den Hauptteil häufig eine gutachterliche Herangehensweise anbieten: Überlegen Sie, welche rechtlichen Gesichtspunkte zur Beantwortung der herausgearbeiteten Frage behandelt werden müssen. Vermeiden Sie eine „kommentarähnliche“ Darstellung von Rechtsfragen. Es sollte den Leserinnen und Lesern durchgehend erkennbar sein, weshalb ein von Ihnen behandelter Gesichtspunkt für die Beantwortung der Ausgangsfrage relevant ist (roter Faden!).
  • Den Ergebnissen, in denen Sie die in der Einleitung aufgeworfene(n) Frage(n) kurz und bündig beantworten und u.U. eine Perspektive eröffnen (Welche Fragen schließen sich an?) oder einen Kontext herstellen (Welche Bedeutung haben Ihre Ergebnisse für die Entwicklung Ihres Rechtsgebiets?).

Es ist nicht unbedingt sinnvoll, die Überschriften inhaltsleer zu bezeichnen; wählen Sie statt „Einführung“, „Hauptteil“ oder „Ergebnis“ lieber eine aussagekräftige Überschrift, die mit ihrem Thema verknüpft ist. Es bietet sich daneben an, die endgültige Fassung der Einführung erst zu schreiben, wenn Sie selbst wissen, wie Sie vorgehen werden, also erst zum Schluss der Bearbeitung.

III. Literaturnachweise

1. Methodik

Für die Nachweise im Text (Fußnoten) gilt generell: Jeder fremde Gedanke ist zu belegen, auch wenn Sie fremde Gedanken lediglich sinngemäß wiedergeben (auf wörtliche Zitate sollten Sie ohnehin nur in Ausnahmefällen zurückgreifen). Das Kürzel „vgl.“ wird sehr selten verwendet, nämlich nur, wenn in der Fundstelle eine wesentlich umfangreichere Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Problem stattfindet als in der Arbeit selbst. Zitate sind zu überprüfen; so kann insbesondere nicht eine einzige Quelle als Nachweis für verschiedene Auffassungen herhalten.

Zitierweise: Der Leser oder die Leserin muss der zitierten Stelle nachgehen und Sie nachlesen können; deshalb muss in den Fußnoten die konkrete Fundstelle (Seitenzahl) angegeben werden. Es reicht aus, wenn in der Kombination von Fußnoten und Literaturverzeichnis das zitierte Werk gefunden werden kann (s. 3.). Ansonsten kann auf die Literatur zum Thema richtiges Zitieren verwiesen werden.

Das Literaturverzeichnis enthält eine (vollständige) Zusammenstellung der Literatur, die in der Arbeit verwendet wurde. Es ist nach den Namen von Verfasser/innen bzw. Herausgeber/innen alphabetisch aufzubauen und muss alle erforderlichen Daten enthalten, die eine eindeutige Identifikation des angegebenen Werkes ermöglichen. Dafür ist es in der Regel nicht erforderlich, Vornamen, Verlag oder Erscheinungsort anzugeben; Sie können dies gerne tun, sollten es dann aber im gesamten Verzeichnis einheitlich handhaben. Akademische Titel (Prof., Dr.) sind in keinem Fall angegeben. Bitte beachten Sie, dass die Herausgebereigenschaft durch einen Klammerzusatz (Hrsg.) deutlich zu machen ist. Bei Hausarbeiten ist es unüblich (und meist unübersichtlich), das Literaturverzeichnis nach Monographien, Kommentaren, Aufsätzen, etc.zu unterteilen. Materialien (Kommissionsberichte, Gesetzgebungsmaterialien etc.) können jedoch getrennt aufgeführt werden; bitte beachten Sie, dass in juristischen Arbeiten weder Gesetzestexte noch Gerichtsurteile Eingang ins Literaturverzeichnis finden.

2. Zitate – Abkürzungen

a) Jede von anderen Autoren wörtlich übernommene Textstelle ist im Text durch Anführungszeichen ("...") als wörtliche Übernahme zu kennzeichnen.

b) Bitte benutzen Sie die üblichen Abkürzungen, so wie sie im Palandt, 72. Aufl. 2013, verwendet bzw. von Kirchner/Kasten vorgeschlagen werden.

3. Fußnoten

a) Monographien

Monographien werden in der Fußnote nur mit dem Nachnamen des Autors und Seite (Beispiel: Schwintowski, S. 189 f) zitiert. Kommt der Autor mit mehreren Werken vor, so Kurztitelangabe, wenn möglich, sonst voller Titel (Beispiel: Schwintowski, Der Versicherungsvertrag zwischen Recht und Markt, S.189 f.).

Kommen verschiedene Auflagen in Betracht, so ist die gewählte Auflage anzugeben (Beispiel: Emmerich, Kartellrecht, 2. Aufl., S. 90).

b) Kommentare

In den meisten neueren Kommentaren steht vorn ein Zitiervorschlag (Beispiel: Karsten Schmidt, in: Immenga/Mestmäcker, § 65 Rdnr. 2). Sonst ist die gebräuchliche Zitierform zu wählen.

c) Aufsätze und Urteile

Aufsätze werden nur mit Verfasser und Zeitschrift zitiert.

Beispiel:
Wochenend, NJW 2020, 1282.
Sonnenschein, in: FS für Wochenend, S. 489 ff.

d) Wiederholungen

Wiederholungen können durch den Hinweis auf die erstmalige Nennung in einer Fußnote verkürzt werden.

Beispiel:
Bachmann (Fn.6), S. 96.

IV. Hinweise zum geschlechtergerechten Sprachgebrauch:

http://www.europa-uni.de/de/struktur/unileitung/beauftragte/gleichstellung/praxishinweise/Sprache/index.html

 


[Download: Technische Hinweise zum Erstellen der Hausarbeit im SPB-10 als PDF]