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Europäisches Arbeitsrecht

Einleitung:

Unter Sozialmodell oder Sozialpolitik versteht man die Maßnahmen, die Staat und Zivilgesellschaft ergreifen, um die negativen Folgen des freies Marktes abzufedern. Arbeitsrecht ist auch im Recht der Europäischen Union ein wichtiger Teil der Sozialpolitik. Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen der abhängigen Erwerbsarbeit und damit die Austauschbedingungen auf den Arbeitsmärkten – und diese sind zunehmend von Prozessen der wirtschaftlichen Globalisierung und Europäisierung betroffen.

In den Gründungsjahren der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft konnten die Mitgliedstaaten noch davon ausgehen, dass zwischen ihnen keine ernsthafte Lohnkostendifferenz bestehe und dementsprechend kein Lohnkostenwettbewerb stattfinde; die Sozialpolitik sollte deshalb ursprünglich Domäne der Mitgliedstaaten bleiben. Seit dem Vertrag von Maastricht ist Sozialpolitik (und damit auch das Arbeitsrecht) als Handlungsfeld der Europäischen Union immer wichtiger geworden. Dieser Bereich des Unionsrechts ist nicht nur rechtlich, sondern auch politisch heftig umkämpft und dementsprechend in ständigem Wandel begriffen. Insbesondere in der aktuellen Krisenpolitik spielt die Sozialpolitik eine herausragende Rolle.

Gegenstand der Lehrveranstaltung:

Die Lehrveranstaltung gibt einen Überblick über die europarechtlichen Grundlagen der Sozialpolitik und behandelt Rechtsfragen der Harmonisierung nationaler Arbeitsrechtsordnungen durch die Europäische Union.

Die Lehrveranstaltung vertieft damit auch allgemeine europarechtliche Fragen der Wirkung des Unionsrechts im Bereich des Privatrechts.

Themen:

  • Die „Verfassung der Arbeit“ im Recht der EU
  • Gegenstände und Wirkungen des Europäischen Arbeitsrechts
  • Arbeitnehmerfreizügigkeit – Schutz vor sozialer Diskriminierung
  • Harmonisierung der nationalen Arbeitsrechtsordnungen im Individualarbeitsrecht und im kollektiven Arbeitsrecht
  • grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse