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Gleichbehandlung/ Gleichstellung/ Diskriminierungsschutz

Nach Art. 3 Abs. 2 S.1 des Grundgesetzes sind Männer und Frauen gleichberechtigt. Dieser Satz hatte im deutschen Recht lange Zeit nur kaum merkliche Auswirkungen. Erst die Rechtsentwicklung auf europäischer Ebene diente seit den 1970er Jahren als Katalysator für die Gleichberechtigung insbesondere im Arbeitsrecht. Diese Rechtsentwicklungen haben aber nicht zur Folge gehabt, dass Gleichberechtigung in der Rechtswirklichkeit durchgesetzt wäre. Geschlechterbilder werden weiter auch durch das Recht produziert und reproduziert. Frauen nehmen zwar mittlerweile eine Vielzahl von Rollenbildern und Erwerbsarbeitsverhältnissen wahr – oder versuchen dies zumindest. In weiblich codierten Sektoren der Gesellschaft finden sich jedoch z.B. kaum Männer.

Andere gesellschaftliche Spaltungen – wie z.B. rassistische Diskriminierung, Behinderung wegen körperlicher oder anderer Einschränkungen, Exklusion sexueller Minderheiten – werden durch die Ausdehnung des Anwendungsbereichs von Antidiskriminierungsrecht zunehmend in ähnlicher Weise rechtlich thematisiert wie die Geschlechterverhältnisse. In all diesen Felder werden gleiche Bedingungen und Chancen nur erreicht werden können, wenn bestehende Unterschiede und Herrschaftsverhältnisse zur Kenntnis genommen werden, und sich das Recht nicht nur der Kritik betrieblicher und unternehmerischer Normalität verpflichtet weiß, sondern auch Instrumente für proaktive Veränderung der benachteiligenden Strukturen bereitstellt.

Gleiche Bedingungen und Chancen nur erreicht werden können, wenn bestehende Unterschiede und Herrschaftsverhältnisse zur Kenntnis genommen werden. Nicht nur Kritik betrieblicher und unternehmerischer Normalität auch proaktive Veränderung der Arbeitsorganisation oder der Arbeitszeit.

Publikationen zu diesem Forschungsschwerpunkt:

§ 5 Arbeitsrechtlicher Diskriminierungsschutz, in: Monika Schlachter/Hans Michael Heinig (Hrsg.), Europäisches Arbeits- und Sozialrecht, Band 7 der Enzyklopädie Europarecht [EnzEur] (Gesamtherausgeber: Armin Hatje/Peter-Christian Müller-Graff), Nomos-Verlag Baden-Baden 2016, S. 219-292

Eva Kocher, Die Erwerbstätigkeit von Frauen und ihre Auswirkung auf das Arbeitsrecht – oder umgekehrt…, in: Rudolph, Beate (Hrsg.), Geschlecht im Recht. Eine fortbestehende Herausforderung. Querelles – Jahrbuch für Frauen- und Geschlechter-forschung, Göttingen: Wallstein 2009, S. 216-246

Eva Kocher, Geschlechterdifferenz und Staat, Kritische Justiz (KJ) 2/1999, S. 182-204

- Effektiver rechtlicher Schutz vor Diskriminierung

- Rechtsfragen des AGG

- "Queer Studies"

 

Siehe auch:

Der arbeitsrechtliche Unterschied zwischen Müttern und Vätern, In: Stamatia Devetzi/Constanze Janda (Hrsg.), Freiheit – Gerechtigkeit – Soziale(es) Recht, Festschrift für Eberhard Eichenhofer, Nomos-Verlag Baden-Baden 2015, S. 301-313

Laura Krüger, Hausarbeit = Frauenarbeit?, AuR 2015, G17-G20

Eva Kocher, Entgeltgleichheit nach Art. 157 AEUV. Anmerkung zur Entscheidung des LAG Baden-Württemberg vom 21.10.2013 – 1 Sa 7/13, Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht (ZESAR) 3/2014, S. 142-145

Eva Kocher, Rezension von „Gender and Judging“ (Hrsg.: Ulrike Schultz/Gisela Shaw), in: Zeitschrift für Rechtssoziologie (ZfRSoz) 33 (2012/13), Heft 2/April 2014, S. 317-330

Eva Kocher, Diskriminierende Vertragsverweigerung als vorvertragliche Pflichtverletzung – Zum internationalen Privatrecht des Diskriminierungsschutzes, in: Normann Witzleb/Reinhard Ellger/Peter Mankowski/Hanno Merkt/Oliver Remien (Hrsg.), Festschrift für Dieter Martiny zum 70. Geburtstag, Mohr Siebeck, Tübingen 2014, S. 411-428

Eva Kocher, Die Alibi-Frau, in: Rainer Erd/Rainer Fabian/Eva Kocher/Eberhard Schmidt (Hrsg.), Passion Arbeitsrecht. Erfahrungen einer unruhigen Generation, liber amicorum Thomas Blanke, Baden-Baden: Nomos 2009, S. 61-69

Eva Kocher, Vom Diskriminierungsverbot zum „Mainstreaming“, Recht der Arbeit (RdA) 3/2002, S. 167-173

Auch im Projekt SozRA werden Fragen eines Leitbildes für das Arbeits- und Sozialrecht behandelt, das die Verschiedenheit der Menschen respektiert.