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Arbeit und Leben

Symbol1 ©Miriam Büxenstein

Eine spezifische Form von Entgrenzung der Erwerbsarbeit hängt mit Veränderungen der gesellschaftlichen Geschlechterverhältnisse und -rollen eng zusammen: Die Erwerbsarbeit ist in aller Regel gesellschaftlich so organisiert, dass sie auf Sorgearbeit keine Rücksicht nimmt. Die Vereinbarkeit von Erwerbs- und informeller Sorgearbeit stellt deshalb ein gleichstellungspolitisches wichtiges Thema dar – mit weit­reichenden Aus­wirkun­gen auf die vergeschlechtlichte Organisation und rechtliche Regulierung der Erwerbsarbeit.

Im Center for Inter­disciplinary Labour Law Studies wird insofern gefragt, wie die Erwerbs­arbeit so organisiert werden kann, dass sie Alleinerziehenden und anderen Personen, die in ihrem Leben Erwerbsarbeit mit Sorgearbeit verbinden, gleiche Möglichkeiten und Sicherung bietet:

  • Antidiskriminierungsrecht, angemessene Vorkehrungen, Inklusion
  • Sorgearbeit als Erwerbsarbeit in Pflege und Hausarbeit
  • Recht auf eine selbstbestimmte Erwerbsbiographie
  • Work-Life-Balance
  • Arbeits- und sozialrechtliche Regulierung für Übergänge im Lebenslauf (bei Geburt/Aufnahme eines Kindes, bei Krankheit/Behinderung, bei Arbeitslosigkeit, anlässlich von Weiterbildung, zwischen Beschäftigungsformen)