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Promotion

UB_2011_IMG_0377 ©Pressestelle Heide Fest

Die Juristische Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) verleiht den akademischen Grad  "Doktor oder Doktorin der Rechte" (Dr. iur.) aufgrund einer wissenschaftlichen Abhandlung (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung (Disputation). Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter rechtswissenschaftlicher Arbeit.

Das Promotionsverfahren wird durch den Dekan oder die Dekanin und die Prüfungs­or­gane durchgeführt. Prüfungsorgane sind der Pro­mo­tions­aus­schuss und die Prüfungskommission. Der Dekan oder die Dekanin ist Vorsitzender oder Vorsitzende des Pro­mo­tions­ausschusses.

Zur Promotion zugelassen wird, wer die erste juristische Prüfung oder die zweite juristische Staatsprüfung mindestens mit der Note "voll­be­frie­di­gend" bestanden hat. Absolventen und Absolventinnen, die diese Noten­stufe nicht erreicht haben, werden zur Promotion zugelassen, wenn sie die besondere Befähigung nach § 13 Promotionsordnung nachweisen.

Die Promotionsordnung finden Sie auf unserer Homepage unter "Rechts­vor­schriften".